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Wir begleiten Sie und Ihre Firma in der Schweiz

Von der Unternehmensgründung bis zum Verwaltungsmandat sind wir für Sie da.
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Firmengründung
ab CHF 139
(exkl. MWST)
Wohnsitz in der
Schweiz
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Garantierter Eintrag im Handelsregister
Taxea Steuererklärung
Erstellung aller Gründungsdokumente
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Persönliche Beratung (auf Anfrage)
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Notargebühren inklusive
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... und vieles mehr
All-in-One Business
ab CHF 4'800 / Jahr
(exkl. MWST)
Wohnsitz in der
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Firmengründung
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Firmensitz (Zürich, Genf, Luzern, Basel-Stadt, Waadt, Bern und Tessin)
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Outsourcing von Buchhaltungsarbeiten
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Ideal für internationale Kunden!
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Für ausländische Firmengründer bieten wir spezielle Gründungspakete an, die die Bedürfnisse ausländischer Gründer in umfassenden Paketen zu Vorzugskonditionen abdecken.

Kompetente Profis. Transparente Preise.

Engagierte Buchhalter, nur für Sie.

Was wir bieten:
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Gesetzkonforme Bearbeitung
Gründen Sie Ihre Firma in der Schweiz

Firma gründen in der Schweiz. Ohne Wohnsitz.

Um als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.
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So funktioniert die Firmengründung mit STARTUPS.CH

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Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In wenigen Klicks stellen Sie so Ihr massgeschneidertes Gründungspaket zusammen.

01
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Firmendaten erfassen

Sobald Sie die unverbindliche Offerte berechnet haben, erfassen Sie Ihre Firmendaten. Anschliessend können Sie die Firmengründung bestellen.

02
Firmendaten zur Firmengründung erfassen
Kontakt aufnehmen

Unsere Juristen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft weniger als 24 Stunden) bei Ihnen. Sie erhalten alle relevanten Gründungsdokumente, können Unklarheiten besprechen und Ihr persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

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Kontakt zur Firmengründung aufnehmen
Dokumente prüfen

Sie können alle Gründungsdokumente zuhause in Ruhe prüfen, ausdrucken und unterschreiben.

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Dokumente zur Firmengründung prüfen
Unterschrift beglaubigen

Nun müssen Sie eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung einholen (z.B. beim Gemeindeamt). Diese bestätigt, dass die geleistete Unterschrift wirklich Ihre eigene sind.

05
Dokumente zur Firmengründung prüfen
Ins Handelsregister eintragen

Wir übermitteln alle Gründungsdokumente an das Handelsregister und stellen sicher, dass Ihre Firma erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das einbezahlte Kapital nach der Publikation auf ein Geschäftskonto übertragen und steht Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.

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Unterschrift beglaubigen für die Firmengründung
Ausgelassen feiern

Herzliche Gratulation zur erfolgreichen Firmengründung. Ihre Firma ist jetzt aktiv und kann Geschäfte tätigen.

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Unterschrift beglaubigen für die Firmengründung

Voraussetzungen für eine Firmengründung in der Schweiz

Um als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Bedingungen aufgelistet.

1. Notar

Für Ihre Firmengründung benötigen Sie einen Anwalt, der Ihre Gründungsdokumente sowie die Inhaberidentität bestätigt. Unser Partner, STARTUPS.CH, arbeitet mit einem lokalen Notar zusammen, der die Beglaubigung sämtlicher Urkunden übernimmt.

2. Domizil

Für den Firmensitz benötigen Sie eine Schweizer Adresse. Falls Sie nicht in der Schweiz leben, benötigen Sie eine Domiziladresse an dem offiziellen Gründungsort. Dieser fungiert ebenfalls als Postadresse. Domizile können des Weiteren Steuervorteile mit sich bringen, abhängig von dem Kanton in dem die Gesellschaft domiziliert ist.

3. Vertretung

Jedes Schweizer Unternehmen benötigt eine in der Schweiz ansässige Person. Falls keiner der Unternehmensgründer diese Voraussetzung erfüllt, können diese Aufgabe Anwälte oder Treuhänder übernehmen und die Gesellschaft vertreten. Selbstverständlich werden weiterhin alle operativen Entscheidungen von den Gründern getroffen.

4. Aufenthaltsgenehmigung

Falls Sie sich entscheiden in die Schweiz zu ziehen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Die entsprechende Genehmigung ist abhängig von der Nationalität, den Vermögensverhältnissen und der Beschäftigung in der Schweiz.

Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen: das müssen Sie Wissen!

Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und erfordert keine Mindesteinlagen. Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.

Mindestkapital
Einzelfirma
Es ist kein Mindestkapital erforderlich
Verwendungszweck
Einzelfirma
Geeignet für Einmannbetriebe (Malergeschäft, Coiffeur, Künstler etc.)
Anzahl Personen
Einzelfirma
Nur eine Person kann Inhaberin / Inhaber sein. Diese Person muss ein Domizil in der Schweiz haben (es besteht allerdings keine Wohnsitzpflicht).
Vorteile
Einzelfirma
Die Rechtsform der Einzelfirma ermöglicht eine unkomplizierte, formlose Tätigkeit. Weitgehend ist kein Einhalten gesellschaftlicher Bestimmungen erforderlich.
Nachteile
Einzelfirma
Es besteht eine unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen. Zudem können keine Partner an der Unternehmung beteiligt werden. Ebenso besteht keine Arbeitslosenunterstützung.

Sie ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz: Mit einer GmbH kann die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Die Haftungssumme ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen. Jeder Gesellschafter haftet maximal bis zum Betrag seines eingetragenen Stammkapitals.

Mindestkapital
GmbH
CHF 20'000
Verwendungszweck
GmbH
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Anzahl Personen
GmbH
Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer, wobei eine Person beide Positionen ausüben kann. Mindestens ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Vorteile
GmbH
Tieferes Mindestkapital (CHF 20'000) als bei AG. Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens. Eine Beteiligung am Unternehmen ist möglich.
Nachteile
GmbH
Es besteht eine Publikationspflicht der Stammanteilsverteilung. Es müssen mehr Vorschriften als bei einer Personengesellschaft eingehalten werden und es besteht die Doppelbesteuerung.

Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Mindestkapital
Aktiengesellschaft
CHF 100'000; mind. CHF 50'000 müssen liberiert werden, also als Einlage einbezahlt.
Verwendungszweck
Aktiengesellschaft
Geeignet für alle gewinnorientierten Unternehmen.
Anzahl Personen
Aktiengesellschaft
Mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsratsmitglied, wobei eine Person beide Positionen ausüben kann. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein.
Vorteile
Aktiengesellschaft
Anonymität der Aktionäre und Investoren. Ausschliessliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen. Einfache Übertragung der Aktien.
Nachteile
Aktiengesellschaft
Hohe Kosten sowie die Anforderungen am Mindestkapital. Es besteht zudem die Doppelbesteuerung.

Erfolgreich in der Schweiz gründen

Idealer Partner in der Schweiz

Findea unterstützt Jungunternehmen in den Bereichen Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Unsere Mission besteht darin, Ihnen möglichst viel Aufwand von den Schultern zu nehmen, damit Sie sich auf die von ihrem Unternehmen benötigten Aufgaben fokussieren können.

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Digitale Zusammenarbeit
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Monatliche Fixkosten
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Erfahrene und kompetente Buchhalter
In der Schweiz gründen
Aufenthaltungsbewilligung in der Schweiz

Grundsätzlich können sich ausländische Personen für 3 Monate ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Wollen sie darüber hinaus bleiben, müssen Sie eine Aufenthaltungsbewilligung beantragen, die von verschiedenen Voraussetzung abhängig ist.

Die drei entscheidenden Kriterien bei der Erteilung der Bewilligung sind zum einen die Dauer des Aufenthalts, das Herkunftsland der einreisenden Person sowie der Zweck des Aufenthalts.

Beim Herkunftsland wird grundsätzlich unterschieden zwischen Einwanderern aus EU/EFTA Staaten bzw. Drittstaaten.

Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA

Durch die Verträge zwischen den EU/EFTA Staaten besteht das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung, falls die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Für Bürger aus EU Neustaaten kann es Sonderregelungen geben.

Bürger aus Drittstaaten

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Personen aus Drittstaaten richtet sich nach dem Ausländergesetz (AuG). Dabei wird meist an die Person höhere Voraussetzungen gestellt.

Aufenthaltszweck

Für die Aufenthaltsbewilligung ist der Aufenthaltszweck entscheidend. Hierbei kann unter Folgenden entschieden werden:

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Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit (selbständig oder unselbständig)

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Aufenthalt zwecks Verbleib bei der Familie (Familiennachzug)

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Aufenthalt als Nichterwerbstätiger (z.B. Rentner oder Privatier)

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Aufenthalt zwecks Ausbildung/Studium

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Aufenthalt zwecks medizinischer Behandlung

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Verbleib in der Schweiz aufgrund eines Härtefalles

Ist der angegebene Zweck nicht mehr gegeben, läuft meist auch die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ab. Jedoch gibt es auch hier Sonderregelungen.

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