Letztes Update: 01.05.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden einen integralen Bestandteil der zwischen der Auftraggeberin und der Findea AG (nachfolgend «Findea») abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Treuhand-, Lohn- und Beratungsdienstleistungen (nachfolgend «Individualvereinbarungen»). Ausserdem finden diese AGB Anwendung bei jeder Benutzung der Website http://findea.ch (nachfolgend «Website») und anderen Zugriffsseiten durch den Nutzer.
Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung davon in den Individualvereinbarungen schriftlich vereinbart ist. Änderungen des Treuhand-, Lohn- und Beratungsauftrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
2. Treuhand, Lohn- und Beratungsdienstleistungen der Findea
A. Vertragsleistungen
Gegenstand des Treuhand-, Lohn- und Beratungsauftrages sind ausschliesslich die im Kundenprofil von «Findea Online» aufgeführten Dienstleistungen (nachfolgend «Vertragsleistungen»). Der Leistungsumfang ist dort jederzeit einsehbar und kann sich aufgrund der sich verändernden Kundenbedürfnisse anpassen. Es gelten stets die aktuellen Preise gemäss dem Preisrechner auf «Findea Online».
Service Buchhaltung
Der Leistungsumfang im Bereich Buchhaltung richtet sich nach der Anzahl der verbuchten Transaktionen, den in Anspruch genommenen Services sowie den gebuchten Zusatzdienstleistungen (Add-Ons).
Transaktionen, Services und Add-Ons aus Perioden vor der Mandatsübernahme durch Findea werden regulär verarbeitet und in Bezug auf den Leistungsumfang und die Verrechnung gleich behandelt wie aktuelle Leistungen.
Wird die im Abonnement vereinbarte Anzahl an Transaktionen überschritten, so sind Kund:innen innert 30 Tagen darüber zu informieren. In diesem Fall ist ein neues Abonnement abzuschliessen. Überschreitungen werden separat in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Service Lohnbuchhaltung
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Service-Paket (Basic, Bestseller oder Prime) sowie der Anzahl der im Unternehmen der Auftraggeberin beschäftigten Mitarbeitenden am Ende des Monats (inkl. Eintritte unter dem Monat).
Ein- und Austritte von Mitarbeitenden werden mit einer pauschalen Gebühr von CHF 40 pro Vorgang verrechnet. Zusatzleistungen wie die Erstellung von Arbeitsverträgen, Einholung von Arbeitsbewilligungen, Erstellung von Spesen Reglementen oder Abrechnung von Mitarbeiterbeteiligungen werden separat zum Stundensatz des zuständigen Mandatsleitenden abgerechnet.
Sonderfälle wie z.B. Langzeitunfälle, Langzeitkrankheiten, IV-Anmeldungen und andere Ausnahmefälle sind in den Pauschalen der Pakete nicht enthalten und werden zusätzlich zum Stundenansatz des zuständigen Mandatsleiters verrechnet.
Die im Prime-Paket enthaltene Dienstleistung "Direkte Kommunikation mit Mitarbeiter:innen" umfasst folgende Punkte: Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, sich bei Fragen zu den monatlichen Lohnabrechnungen und Lohnausweisen direkt an Findea zu wenden. Anfragen, die sich auf das Arbeitsrecht oder arbeitsvertragliche Fragen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen beziehen, sind nicht in diesem Service enthalten.
B. Pflichten der Findea
1. Erbringung der Vertragsleistungen
Die Findea ist verpflichtet, die Vertragsleistungen sorgfältig und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Sie handelt nach den Instruktionen der Auftraggeberin. Vorbehalten bleibt die Nichterbringung von Vertragsleistungen aufgrund gesetzes- oder sittenwidriger Instruktionen der Auftraggeberin. Fehlen Instruktionen der Auftraggeberin, ist die Findea nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden. In dringenden Fällen kann sie von sich aus Massnahmen ergreifen, wobei sie den mutmasslichen Interessen der Auftraggeberin so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die so getroffenen Massnahmen wird die Auftraggeberin von der Findea so bald wie möglich informiert.
Die Auftraggeberin bezeichnet gegenüber der Findea eine instruktionsberechtigte natürliche Person. Sämtliche Instruktionen an die Findea haben schriftlich zu erfolgen, andernfalls sie nicht als erteilt gelten. Telefonische Instruktionen gelten entsprechend erst nach erfolgter schriftlicher Mitteilung als erteilt. Als schriftliche Mitteilung gelten auch E-Mails an die mandatsführende Person bei der Findea.
2. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Die Findea ist verpflichtet, ihre Aufwendungen zu dokumentieren und der Auftraggeberin auf dessen schriftliches Verlangen, jederzeit darüber Auskunft zu geben.
3. Informations- und Geheimhaltungspflicht
Die Findea ist ermächtigt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über das Mandat zu erteilen. Gegenüber anderen Personen und Unternehmen verpflichtet sich die Findea für ihre Angestellten und Beauftragten zur Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses bestehen.
C. Beizug von Dritten
Die Findea ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Drittpersonen beizuziehen.
D. Mitwirkung der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die Findea sämtliche für die Vertragsleistungen notwendigen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig erhält.
Die Auftraggeberin ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.
Unterbleibt die gebotene Mitwirkung durch die Auftraggeberin, entstehen aus in der Folge nicht erbrachten Vertragsleistungen keine Ansprüche gegen die Findea. Die Findea kann die Weiterführung des Mandats vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen.
E. Haftung
Die Findea schliesst jegliche Haftung explizit aus, sofern die Auftraggeberin ihren Verpflichtungen zur reibungslosen Erbringung der Dienstleistung der Findea nicht nachkommt. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Informationspflichten, die termingerechte, vollständige und korrekte Weiterleitung von Buchhaltungsunterlagen sowie die umgehende Mitteilung über gesetzte Fristen. Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der von der Auftraggeberin erworbenen Dienstleistungen (Abo und Add-Ons) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, allfällige Schäden der Findea umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
F. Risikotragung
Die Findea übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf Risiko der Auftraggeberin aus. Der Findea erwachsen aus der Anlage, der Verwaltung und der Veräusserung des Treugutes keine Risiken. Alle betreffenden Kosten und andern Lasten (Abschreibungen, Verluste usw.) sind ausschliesslich von der Auftraggeberin zu tragen.
G. Vergütung und Zahlungsverzug
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Findea für die Erbringung der Vertragsleistungen eine Vergütung zu entrichten. Die Höhe der Vergütung wird aufgrund des Leistungsumfanges der Findea und den Preisen gemäss der Website http://findea.ch berechnet.
Die Findea ist berechtigt, die Preise anzupassen. Über allfällige Preisänderungen hat sie die Auftraggeberin 30 Tage im Voraus in Kenntnis zu setzen.
Erfolgt die Bezahlung der Vergütung oder die rechtmässige Hinterlegung der Kreditkarte nicht innert angesetzter Frist, gerät der Auftraggeber unmittelbar in Verzug. Der Auftraggeber wird in diesem Falle durch eine Zahlungserinnerung gemahnt. Die Mahngebühren betragen pro Mahnung CHF 30, die mit der nächsten monatlichen Vergütung zu begleichen ist.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Auftraggebers gegen die Findea ist nicht zulässig. Findea steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Vertragsleistungen zu verweigern. Sofern sich der Auftraggeber bei der Bezahlung von zwei monatlichen Beträgen im Verzug befindet, bleibt es der Findea vorbehalten, die Funktionen von «Findea Online» für die Auftraggeberin soweit gesetzlich zulässig einzuschränken. Nach erfolgter Zahlung des offenen Betrages durch die Auftraggeberin werden die Funktionen von «Findea Online» für die Auftraggeberin wieder freigeschaltet. Die Findea verrechnet hierfür eine Gebühr von CHF 50, die mit der nächsten monatlichen Vergütung zu begleichen ist.
Bei einer Vertragsbeendigung bleibt die Auftraggeberin zur Zahlung der Vergütung für bereits erbrachte Vertragsleistungen der Findea verpflichtet.
H. Schadloshaltung
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Findea für allfälligen Schaden, der ihr aus dem Mandatsverhältnis erwachsen sollte, schadlos zu halten.
I. Weitergabe von Daten an offizielle Partner der Findea
Findea ist berechtigt, Daten der Auftraggeberin auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin an Partnerunternehmen der Findea weiterzuleiten, um Leistungen der Partnerunternehmen in Anspruch nehmen zu können. Dies geschieht unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Die Partner der Findea sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.
J. Beendigung
Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs der Auftraggeberin.
K. Verrechnung
Der Findea wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.
L. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Findea oder deren beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie namentlich Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Cyber-Attacken, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Findea während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der Vertragsleistungen befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Findea vom Vertrag zurücktreten. Die Findea hat der Auftraggeberin bereits geleistetes Entgelt für die Nichterbringung von Vertragsleistungen während der Dauer der höheren Gewalt inkl. Anlaufzeit vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
3. Nutzungsbedingungen von Findea Online
A. Passwort
Hat der Nutzer für den Zugriff auf die Plattform "Findea online” ein Passwort verwendet oder seine E-Mailadresse übermittelt, ist er für deren Aufbewahrung sowie Richtigkeit verantwortlich.
B. Daten
Der Nutzer gewährleistet die inhaltliche Richtigkeit der dem Betreiber übermittelten Daten, die Übereinstimmung mit Gesetz und den Rechten Dritter sowie den guten Sitten.
C. Inhalte und Link
Die Findea übernimmt keine Gewährleistung für die sachliche sowie inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Findea, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
D. Links
Verlinkungen zu fremden Internetseiten (sog. «Externe Links») dienen als blosser Hinweis zu Themen, die für die Nutzer hilfreich sein könnten. Die Findea hat über den Inhalt Externer Links keine Kontrolle, weswegen für den Inhalt solcher Externer Links, einschliesslich deren Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung für spezifische Zwecke keine Haftung übernommen wird. Auf entsprechenden Hinweis werden rechtswidrige Inhalte umgehend entfernt.
E. Haftungsausschluss
Die Findea haftet für Schäden aus dem Zugriff auf "Findea Online" (insbesondere für Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen) nur, wenn der Nutzer ihr grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Findea haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Dienstleistungen der Findea aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die Findea nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Ausfall von Kommunikationsnetzen. Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Nutzers. Die Findea gewährleistet nicht, dass die Dateien virenfrei oder nicht sonst wie geeignet sind, Schäden auf den Computern von Nutzern zu verursachen. Die auf der Website veröffentlichten Informationen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zur Beteiligung an Unternehmen oder zu sonstigen Investitionen.
4. Schlussbestimmungen
A. Anpassung der AGB
Diese AGB können von der Findea jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt unmittelbar mit Publikation auf der Website in Kraft. Für die Auftraggeberin gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft gewesen ist. Vorbehalten bleibt die Zustimmung zur aktuellen Version der AGB durch die Auftraggeberin bzw. Nutzerin.
B. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
C. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen AGB unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird ausschliesslich Winterthur vereinbart.