Neue AHV/IV/EO-Beitragssätze seit dem 1. Januar 2020

Seit Januar 2020 gelten neue AHV/IV/EO-Beitragssätze infolge der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF).

Neue AHV/IV/EO-Beitragssätze seit dem 1. Januar 2020
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Letzten Mai wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Damit änderten sich per 1. Januar 2020 die Beitragssätze für AHV/IV/EO.

Um einen sozialpolitischen Ausgleich für die Steuervorlage 17 zu schaffen, wurde mit ihr eine Erhöhung der Mittel für die AHV verknüpft. Darum gelten seit dem 1. Januar 2020 neue AHV/IV/EO-Beitragssätze.Der AHV/IV/EO-Beitragssatz für Arbeitnehmende und -geber ist von 10.25 % auf 10.55 % (von 5.125 % auf 5.275 % für beide) gestiegen. Die Mindestbeiträge für Selbstständigerwerbende für AHV/IV/EO steigen von 5.196 % auf 5.344 %. Der Maximalbeitrag steigt ebenfalls, und zwar von 9.65 % auf 9.95 %. Erwerbstätige, welche einer freiwilligen Versicherung angeschlossen sind, bezahlen neu einen AHV/IV-Beitragssatz von 10.1 % anstatt 9.8 %.

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken und der AHV/IV/EO-Höchstbeitrag von 24’100 auf 24’800 Franken angehoben. In der freiwilligen AHV/IV wird der AHV/IV-Mindestbeitrag von 922 auf 950 Franken und der AHV/IV-Höchstbeitrag von 23’050 auf 23’750 Franken erhöht.

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