Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Nachträglich ordentliche Veranlagung

In der Schweiz sind quellensteuerpflichtige Personen meist von der Steuererklärung befreit, es sei denn, sie werden nachträglich ordentlich veranlagt, was bei Überschreitung bestimmter Einkommen notwendig wird. Diese Veranlagung ermöglicht Steuerabzüge und muss bis zum 31. März beantragt werden.
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Finanzierung mittels Leasing

Leasing ähnelt der Miete und bewahrt Eigentum bei der Leasinggesellschaft, kann aber steuerliche Vorteile bieten und Liquidität schonen. Es ist oft teurer als andere Finanzierungen, bietet jedoch Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.
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Ferien bei Angestellten im Stundenlohn

Stundenlohn-Angestellte haben Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien per Gesetz; Unternehmen bieten oft Ferienzuschläge (8.33% für 4 Wochen) anstelle direkter Lohnfortzahlung. Ferienzuschläge müssen separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, um als bezahlt zu gelten.
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Steuern bei privatem Einkommen von Kryptowährungen

Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden; Gewinne sind privat steuerfrei, Verluste nicht absetzbar. Bei geschäftlicher Nutzung gelten spezielle Steuerregeln, inklusive der Regelung für Mining.
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Vermögen in Kryptowährungen in der Steuererklärung korrekt deklarieren

Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden, wobei Falschangaben zu Konsequenzen führen können. Die Bewertung erfolgt über offizielle Jahresendkurse oder gängige Marktplätze.
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Versicherungsdeckung bei unbezahltem Urlaub

Bei unbezahltem Urlaub endet der Schutz der Unfallversicherung nach 30 Tagen, bei der Pensionskasse und anderen Sozialleistungen sind individuelle Regelungen zu beachten. Es empfiehlt sich, vor einem solchen Urlaub Versicherungsschutz und Weiterzahlungen genau zu klären.
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Aktienrechtsrevision - Drohende Zahlungsunfähigkeit

Das neue Aktienrecht, das ab dem 1. Januar 2023 gilt, schreibt vor, dass die Überwachung der Liquidität und Vermögenslage zu den Kernpflichten des Verwaltungsrats gehört. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss der Verwaltungsrat sofort handeln, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen oder zu sanieren.
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Aktienrechtsrevision - Zwischendividenden

Das überarbeitete Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und erlaubt Dividenden aus laufenden Gewinnen mit einem unterjährigen Zwischenabschluss. Für solch eine Ausschüttung ist ein geprüfter Zwischenabschluss und ein GV-Beschluss nötig.
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Aktienrechtsrevision - Reserven und Rückzahlungen

Seit 2020 ist das neue Aktienrecht beschlossen, tritt 2023 in Kraft und regelt u.a. Kapitalreserven. Rückzahlungen der Kapitalreserve sind erlaubt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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