Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Steuerpflicht bei grenzüberschreitendem Arbeitsverhältnis – Teil 2: Outbounds

Outbounds sind Schweizer, die im Ausland arbeiten, und steuerlich als unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige je nach Wohnsitz gelten. Sie unterliegen meist dem ordentlichen, manchmal dem Quellensteuer-Verfahren.
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Neue Mehrwertsteuersätze in der Schweiz

In der Schweiz sinkt der Normalsatz der MWST von 8% auf 7.7%, während der Sondersatz für Hotellerie auf 3.7% reduziert wird. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmt den anzuwendenden Steuersatz, nicht das Rechnungsdatum.
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Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – Teil 1: Inbounds

Das schweizerische Steuerrecht unterscheidet bei Personen, die aus dem Ausland stammen und in der Schweiz arbeiten (Inbounds), zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Abhängig vom Einkommen und Aufenthaltsstatus können Inbounds unterschiedlich besteuert werden, entweder per Quellensteuer oder im ordentlichen Verfahren.
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Die Quellensteuer: Was ist sie und wie funktioniert sie?

In der Schweiz erfolgt die Steuerveranlagung oft durch Selbstveranlagung, aber Ausländer und bestimmte Schweizer unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Die Quellensteuer gilt auch für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die dort Einkommen erzielen.
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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 4: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen und Anwartschaften

Mitarbeiterbeteiligungen, wie Optionen und Anwartschaften auf Aktien, sind typischerweise steuerpflichtig, wobei der Besteuerungszeitpunkt variiert. Gewinne aus dem Verkauf dieser Beteiligungen sind im Privatvermögen steuerfrei.
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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 3: Zeitpunkt und Bemessung der steuerlichen Bewertung von gesperrten Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteraktien sind oft gesperrt und dürfen nicht verkauft oder belastet werden; Steuern fallen jedoch sofort an. Die Sperrfrist ermöglicht steuerliche Diskonts von bis zu 44,161% für maximal 10 Jahre.
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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 2: Zeitpunkt und Bemessung der steuerlichen Bewertung von Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteraktien werden zum Verkehrswert besteuert; steuerbares Einkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkehrswert und Zahlung. Der steuerlich relevante Wert basiert auf dem Verkehrswert am Tag der Angebotannahme.
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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 1: Einführung und Überblick

Mitarbeiterbeteiligungen können echte oder unechte Formen annehmen und sind oft Teil des Lohns in Startups oder für Führungskräfte. Die Besteuerung dieser Beteiligungen, oft vergünstigt vergeben, birgt komplexe Aspekte, die unter bestimmten Gesetzen fallen.
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Auswirkung des AIA auf die straflose Selbstanzeige

In der Schweiz ermöglicht die straflose Selbstanzeige Steuerkorrekturen, bevor Behörden Kenntnis erlangen. Seit 2018 schränkt der automatische Informationsaustausch (AIA) diese Möglichkeit ein.
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