Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Die rechtliche Betrachtung von Bitcoin – Teil 3: Ausweisung in der Bilanz

Bitcoin ist bilanzierungspflichtig gemäß Art. 959 Abs. 2 OR; die Bilanzierung hängt vom Verwendungszweck ab. Sie gelten nicht als flüssige Mittel oder Forderungen, können aber unter Wertschriften oder Vorräte ausgewiesen werden.
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Die rechtliche Betrachtung von Bitcoin – Teil 2: Bilanzierungspflicht

Bitcoin erfüllt alle Kriterien für eine Bilanzierungspflicht gemäß Art. 959 OR, darunter Verfügbarkeit und wahrscheinlichen Mittelzufluss. Findea erläutert in diesem Artikel zentrale rechtliche Aspekte der Rechnungslegung von Bitcoin.
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Die rechtliche Bewertung von Bitcoin – Teil 1: Grundlagen

Bitcoin ist eine dezentral verwaltete Kryptowährung und ein anonymes Zahlungssystem. Die rechtliche Einstufung von Bitcoins bleibt komplex, da sie nicht als offizielle Währung gelten.
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Kreisschreiben Nr. 43 – Teil 3: die Abgrenzungskriterien

Das Kreisschreiben Nr. 43 erklärt die Steuerbefreiung von Zuwendungen in Kultur, Sport und Wissenschaft, abhängig von festgelegten Kriterien. Findea bietet Unterstützung bei der Anwendung dieser steuerlichen Regeln.
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Kreisschreiben Nr. 43 – Teil 2: Rechtliche Grundlagen

Das Kreisschreiben Nr. 43 betrifft steuerliche Ausnahmen für bestimmte Einkünfte im Bereich Kultur, Sport und Wissenschaft gemäß Art. 24 DBG. Zur steuerlichen Behandlung dieser Einkünfte sind individuelle Prüfungen essentiell.
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Kreisschreiben Nr. 43 – Teil 1: Gegenstand

Das Kreisschreiben Nr. 43, in Kraft seit 26.02.2018, ersetzt frühere Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Preisen und Stipendien im Kultur- und Wissenschaftsbereich. Es gibt Bedingungen an, unter denen solche Zuwendungen steuerfrei sind; andernfalls gelten sie als steuerbares Einkommen.
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Der Bundesrat lässt prüfen, ob im Revisionsrecht ein Handlungsbedarf besteht

Der Bundesrat sieht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf im Revisionsrecht, lässt aber bestimmte Aspekte vertieft prüfen. Der Expertenbericht bestätigt die Angemessenheit des bestehenden Rechts; sieben Punkte sollen dennoch genauer untersucht werden.
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Anpassung der Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen

Die RAB reduziert ihre Zuständigkeit und überwacht nur noch kotierte Anleihen, was den Investorenschutz nicht beeinträchtigt. Ausländische Revisionsfirmen unterstehen der RAB, wenn sie firmen prüfen, die in der Schweiz kapitalmarktrelevant sind.
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Steuerstrafrecht: wird die Revision nun wieder aufgenommen?

Die notwendige Anpassung des schweizerischen Steuerstrafrechts zur Umsetzung internationaler OECD-Standards liegt seit 2015 auf Eis. Neue Entwicklungen könnten die Wiederaufnahme dieses Projekts nun beeinflussen.
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