Revision
Wann braucht mein Unternehmen eine Revision?
Ihr Unternehmen braucht eine Revision, wenn es die gesetzlichen Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, Umsatz über CHF 40 Millionen oder mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Die Revisionspflicht in der Schweiz ist im Obligationenrecht klar geregelt. Hier ist eine vollständige Übersicht, wann eine Revision erforderlich ist:
Gesetzliche Schwellenwerte für ordentliche Revision:
Eine ordentliche Revision ist obligatorisch, wenn das Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Werte überschreitet:
Die drei Schwellenwerte:
- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
- Umsatzerlöse: CHF 40 Millionen
- Vollzeitstellen: 250 im Jahresdurchschnitt
Zusätzliche Kriterien:
- Publikumsgesellschaften: Immer revisionspflichtig (börsennotierte Unternehmen)
- Finanzintermediäre: Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister
- Kollektive Kapitalanlagen: Fonds und ähnliche Strukturen
Eingeschränkte Revision:
Unternehmen, die die Schwellenwerte für eine ordentliche Revision nicht erreichen, benötigen eine eingeschränkte Revision, ausser sie erfüllen die Opt-out-Voraussetzungen.
Wer braucht eine eingeschränkte Revision?
- Alle AG und GmbH: Die nicht unter ordentliche Revision fallen
- Genossenschaften: Mit mehr als 20 Mitgliedern
- Vereine: Bei wirtschaftlicher Tätigkeit über CHF 500'000
- Stiftungen: Nach kantonalem Recht meist erforderlich
Opt-out Möglichkeiten (Verzicht auf Revision):
Kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten:
Voraussetzungen für Opt-out:
- Mitarbeiter: Weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Einstimmiger Beschluss: Alle Gesellschafter/Aktionäre müssen zustimmen
- Keine öffentlichen Schulden: Anleihen oder ähnliche Verpflichtungen
- Jährliche Bestätigung: Beschluss muss annual erneuert werden
Ausnahmen vom Opt-out:
- Gesellschafter-Widerspruch: Ein Gesellschafter kann Revision verlangen
- Kreditgeber-Anforderungen: Banken können Revision als Kreditbedingung stellen
- Aufsichtsbehörden: Können Revision anordnen
Revisionsarten im Detail:
Ordentliche Revision:
- Umfang: Vollständige Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfungsstandards: Schweizer Prüfungsstandards (PS)
- Revisor: Zugelassener Revisor oder Revisionsunternehmen
- Bericht: Ausführlicher Revisionsbericht
- Bestätigung: Testat über Jahresabschluss
Eingeschränkte Revision:
- Umfang: Begrenzte Prüfungshandlungen
- Prüfungsstandards: Standard zur eingeschränkten Revision (SER)
- Revisor: Zugelassener Revisor
- Bericht: Kurzer Prüfungsbericht
- Negative Bestätigung: "Keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten"
Branchenspezifische Besonderheiten:
Finanzsektor:
- Banken: Immer ordentliche Revision + aufsichtsrechtliche Prüfung
- Versicherungen: Spezielle Prüfungsvorschriften der FINMA
- Vermögensverwalter: Je nach Licence unterschiedliche Anforderungen
Weitere regulierte Branchen:
- Immobilienfonds: Spezielle Prüfungsanforderungen
- Pensionskassen: Versicherungsmathematische Prüfung zusätzlich
- Gemeinnützige Organisationen: Je nach Kanton unterschiedlich
Konsequenzen bei fehlender Revision:
Rechtliche Folgen:
- Ordnungsbussen: CHF 100-10'000 für Verwaltungsrat
- Auflösung droht: Bei schwerwiegenden Verstössen
- Handelsregister: Eintragungen können verweigert werden
- Strafrecht: Bei vorsätzlichen Verstössen
Praktische Nachteile:
- Kreditwesen: Banken verweigern oft Kredite ohne Revision
- Geschäftspartner: Vertrauensverlust bei wichtigen Kunden
- Investoren: Due Diligence wird erschwert
- Verkauf: Unternehmenswert kann sinken
Zeitpunkt und Fristen:
Wann muss die Revision stattfinden?
- Jährlich: Für jedes Geschäftsjahr
- Nach Jahresabschluss: Revision nach Erstellung der Jahresrechnung
- Vor Generalversammlung: Bericht muss an GV vorliegen
- Frist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
Kosten-Nutzen-Abwägung:
Vorteile einer Revision:
- Rechtssicherheit: Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
- Kreditfähigkeit: Bessere Konditionen bei Banken
- Vertrauen: Erhöhte Glaubwürdigkeit bei Stakeholdern
- Interne Kontrolle: Aufdeckung von Schwächen und Risiken
Nachteile/Kosten:
- Finanzielle Belastung: Jährliche Revisionskosten
- Zeitaufwand: Management muss Zeit investieren
- Dokumentation: Erhöhter administrativer Aufwand
Revision mit Findea.ch:
Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Revisionspflicht:
Kostenlose Beratung:
- Prüfung der Schwellenwerte: Analyse Ihrer Unternehmensdaten
- Opt-out-Prüfung: Klärung der Möglichkeiten
- Kostenschätzung: Transparente Preisgestaltung
Professionelle Durchführung:
- Zugelassene Revisoren: Alle erforderlichen Zulassungen
- Effiziente Abwicklung: Minimaler Aufwand für Sie
- Beratung inklusive: Verbesserungsvorschläge kostenfrei
Checkliste: Brauche ich eine Revision?
- Gesellschaftsform prüfen: AG/GmbH sind grundsätzlich revisionspflichtig
- Schwellenwerte berechnen: Überschreitung in 2 Jahren?
- Mitarbeiterzahl ermitteln: Weniger als 10 Vollzeitstellen?
- Gesellschafter befragen: Sind alle mit Opt-out einverstanden?
- Bankbeziehungen klären: Verlangen Kreditgeber eine Revision?
Fazit: Die Revisionspflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Unsicherheiten sollten Sie professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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