Steuerberatung

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

In der Schweiz müssen Privatpersonen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Unternehmen haben in den meisten Kantonen bis zum 30. September Zeit.

Die Abgabefristen für Steuererklärungen variieren je nach Kanton und Steuerpflichtigen-Typ. Hier sind die wichtigsten Fristen und Regelungen:

Fristen für Privatpersonen:

Ordentliche Abgabefrist:

  • Bundessteuer: 31. März des Folgejahres
  • Kantonale/Gemeindesteuern: 31. März (in den meisten Kantonen)
  • Ausnahmen: Einige Kantone haben abweichende Fristen

Kantonale Besonderheiten:

  • Zürich: 31. März für ordentliche Veranlagung
  • Bern: 31. März, Verlängerung bis 30. September möglich
  • Genf: 28. Februar für einfache Fälle, 31. März für komplexere
  • Basel-Stadt: 31. März mit automatischer Verlängerung bis 30. September

Fristen für Unternehmen:

Juristische Personen (AG, GmbH):

  • Ordentliche Frist: 30. September des Folgejahres
  • Mit Verlängerung: Bis 31. März des übernächsten Jahres
  • Voraussetzung: Rechtzeitige Gesuchstellung

Einzelfirmen und Personengesellschaften:

  • Grundfrist: 31. März (wie Privatpersonen)
  • Verlängerung möglich: Bis 30. September
  • Komplexe Fälle: Weitere Verlängerungen möglich

Verlängerungsanträge:

Automatische Verlängerungen:

  • Bei Steuerberatern: Oft automatisch bis 30. September
  • Treuhänder-Mandate: Verlängerung meist gewährt
  • Komplexe Verhältnisse: Weitere Verlängerungen möglich

Begründete Verlängerungsgesuche:

  • Krankheit oder Unfall
  • Auslandaufenthalt
  • Fehlende Unterlagen (Arbeitgeber-Bescheinigungen)
  • Komplexe Geschäftsverhältnisse
  • Erbschafts- oder Scheidungsverfahren

Konsequenzen bei verspäteter Abgabe:

Verzugszinsen und Bussen:

  • Verzugszinsen: 0.5-1% pro Monat je nach Kanton
  • Ordnungsbussen: CHF 50-500 bei erstmaliger Verspätung
  • Wiederholungstäter: Höhere Bussen bis CHF 2'000
  • Extreme Fälle: Amtliche Einschätzung möglich

Besondere Situationen:

Wegzug aus der Schweiz:

  • Abmeldung: Steuererklärung binnen 30 Tagen
  • Quellensteuer: Definitive Abrechnung notwendig
  • Immobilienbesitz: Weiterhin steuerpflichtig

Tod des Steuerpflichtigen:

  • Erben: Müssen Steuererklärung einreichen
  • Frist: Bleibt unverändert bei 31. März
  • Verlängerung: Oft möglich bei komplexen Erbschaften

Digitale Einreichung:

Immer mehr Kantone bieten Online-Steuererklärungen an:

  • Elektronische Einreichung: In den meisten Kantonen möglich
  • Automatisches Ausfüllen: Vorausgefüllte Formulare
  • Sichere Übertragung: Verschlüsselte Datenübermittlung
  • Bestätigung: Automatische Eingangsbestätigung

Steuerberatung mit Findea.ch:

Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen und korrekten Abgabe:

  • Fristenverwaltung: Automatische Erinnerungen
  • Verlängerungsanträge: Rechtzeitige Gesuchstellung
  • Vollständige Bearbeitung: Von der Erfassung bis zur Einreichung
  • Optimierung: Legale Steuereinsparungen

Wichtige Tipps:

  • Frühzeitige Vorbereitung: Sammeln Sie Belege kontinuierlich
  • Professionelle Hilfe:Bei komplexen Verhältnissen Experten beiziehen
  • Verlängerung beantragen: Lieber rechtzeitig als verspätet abgeben
  • Vollständigkeit prüfen: Fehlende Angaben führen zu Rückfragen

Unser Service: Mit Findea.ch verpassen Sie keine Fristen mehr. Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Steuererklärung und sorgen für rechtzeitige Einreichung.

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