Eingeschränkte Revision: Was Unternehmen in der Schweiz wissen müssen
In der Schweiz sind viele KMU verpflichtet, ihre Jahresrechnung prüfen zu lassen. Die eingeschränkte Revision bietet hier eine pragmatische, günstige und dennoch gesetzlich konforme Lösung.
.jpg)
Was ist eine eingeschränkte Revision?
Die eingeschränkte Revision ist eine gesetzlich geregelte, vereinfachte Form der Jahresabschlussprüfung gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR). Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht der ordentlichen Revision unterliegen, aber gesetzlich verpflichtet sind, ihre Jahresrechnung prüfen zu lassen.
Anders als bei der ordentlichen Revision wird bei der eingeschränkten Revision nur eine begrenzte Prüfungstiefe angewendet. Das bedeutet: Der oder die Revisor:in prüft die Jahresrechnung mit weniger Aufwand, ohne aufwändige Systemprüfungen oder umfassende Analysen der internen Kontrollen.
Wer muss eine eingeschränkte Revision durchführen?
Eine eingeschränkte Revision ist in der Regel durchzuführen, wenn:
- das Unternehmen mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt
- es sich um eine AG oder GmbH handelt, bei der nicht alle Gesellschafter:innen auf die Revision verzichten (Opting-out)
Opting-out – freiwilliger Verzicht auf die Revision
Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen können mit dem Einverständnis sämtlicher Gesellschafter:innen auf die eingeschränkte Revision verzichten. Dies nennt man Opting-out.
Opting-in – freiwillige Revision trotz keiner Pflicht
Ein Unternehmen kann sich auch freiwillig für eine eingeschränkte Revision entscheiden, z. B. um die Vertrauensbasis gegenüber Investoren, Banken oder Geschäftspartner:innen zu stärken.
Vorteile der eingeschränkten Revision
Die eingeschränkte Revision bietet zahlreiche Vorteile – besonders für kleinere Unternehmen:
- Kostenersparnis im Vergleich zur ordentlichen Revision
- Weniger Aufwand für Geschäftsführung und Buchhaltung
- Schnellere Durchführung und kürzere Prüfungsdauer
- Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen
- Vertrauensgewinn bei Stakeholdern
Ablauf einer eingeschränkten Revision
Der Ablauf unterscheidet sich von der ordentlichen Revision durch die vereinfachte Prüfungstiefe:
- Planung der Revision: Abstimmung mit dem Revisionsunternehmen über Umfang, Zeitplan und notwendige Unterlagen
- Durchsicht der Jahresrechnung: Prüfung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang auf Plausibilität
- Stichproben und Befragungen: Eingeschränkte Prüfung auf Basis von Stichproben und Management-Interviews
- Berichterstattung: Erstellung des Revisionsberichts mit dem Vermerk, ob wesentliche Fehler festgestellt wurden
Unterschiede zur ordentlichen Revision
Im Vergleich zur ordentlichen Revision ist die eingeschränkte Revision deutlich weniger aufwändig und kostspielig. Sie beschränkt sich auf eine Plausibilitätskontrolle der Jahresrechnung, ohne tiefgreifende Prüfungen von internen Kontrollsystemen.
Die eingeschränkte Revision ist in der Regel ausreichend für kleinere Unternehmen, die nicht bestimmte Grössenkriterien überschreiten. Die ordentliche Revision ist hingegen verpflichtend, wenn zwei der folgenden drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden: eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, ein Umsatz von 40 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Auch der Bericht unterscheidet sich wesentlich: Während die eingeschränkte Revision mit einem standardisierten Kurzbericht abgeschlossen wird, enthält die ordentliche Revision einen ausführlichen Prüfungsbericht mit detaillierten Feststellungen.
Nicht zuletzt unterscheiden sich beide Varianten auch hinsichtlich des Aufwands und der Kosten – die eingeschränkte Revision ist deutlich günstiger und schneller durchführbar als die ordentliche Revision.
Für wen lohnt sich die eingeschränkte Revision besonders?
- KMU mit über 10 Mitarbeitenden, die gesetzlich verpflichtet sind
- Junge Unternehmen, die professionell auftreten wollen
- Startups mit Investoren, die Transparenz und Sicherheit schätzen
- GmbHs oder AGs, bei denen Gesellschafter:innen keine Opting-out-Einigung erzielen
Tipps zur Auswahl der Revisionsstelle
- Zugelassene Revisor:innen (RAB): Achten Sie auf die Eintragung im Revisorenregister
- Branchenerfahrung: Prüfer:innen mit Erfahrung in Ihrer Branche kennen typische Risiken
- Digitale Prozesse: Moderne Revisionsfirmen arbeiten effizienter und transparenter
- Transparente Angebote: Klare Kostenvoranschläge und verständliche Verträge
Fazit: Die eingeschränkte Revision ist eine praktikable Lösung für KMU
Die eingeschränkte Revision ist eine kosteneffiziente und rechtssichere Lösung für viele Unternehmen in der Schweiz. Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, schafft Vertrauen bei Dritten und belastet die Geschäftsführung deutlich weniger als eine ordentliche Revision.
Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Revisionspflicht jährlich neu – insbesondere bei Personalveränderungen oder wachsendem Geschäftsvolumen. Ein Gespräch mit Ihrer Treuhandstelle kann Klarheit schaffen, ob ein Opting-out möglich oder eine eingeschränkte Revision sinnvoll ist.