Weisung W-03/2016 – Qualitätssicherung in der Revision nach BVG

Seit 2017 schärft die Weisung W-03/2016 der OAK BV die Revisionsstandards der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.

02
.
03
.
2017
Weisung W-03/2016 – Qualitätssicherung in der Revision nach BVG
Payroll Blog-Banner

Seit dem 01. Januar 2017 ist die Weisung W-03/2016 der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge in Kraft. Diese soll sicherstellen, dass bei der Revision von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge künftig weniger Fehler auftreten. Um dieses Ziel zu erreichen werden höhere Anforderungen an den leitenden Revisor gestellt.

Warum kam es zu dieser WeisungDie Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) tätigte im Jahr 2015 in der gesamten Schweiz Stichproben um die Qualität bei Revisionen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu überprüfen. Die dabei festgestellte hohe Fehlerquote führte sie auf «mangelnde praktische Prüftätigkeit in der beruflichen Vorsorge und mangelnde Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen der 2. Säule» zurück.

Wer ist von der Weisung betroffen?Die Weisung W-03/2016 gilt für jene Revisionsstellen, welche für

Payroll Blog-Banner