Reform der Ehe- & Familienbesteuerung – Teil 3: Abschaffung der Heiratsstrafe, die Ausgangslage
Findea erörtert die umstrittenen Reformen zur Ehe- und Familienbesteuerung, vor allem mit Fokus auf die Abschaffung der Heiratsstrafe.

Die Ehe- und Familienbesteuerung wiederfuhr in den vergangenen Jahren mehrere Reformen. Nun wird erneut über zwei Reformen diskutiert. Erstere behandelt die steuerliche Berücksichtigung von Kinderdrittbereuungskosten, letztere die Abschaffung der Heiratsstrafe. Beide sind jedoch umstritten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie diese Vorhaben. Zuerst wird die jeweilige Ausgangslage präsentiert, bevor die Änderungen und die Kritik vorgestellt werden. Dieser dritte Beitrag präsentiert die Ausgangslage, vor deren Hintergrund die Abschaffung der Heiratsstrafe geplant wird.
Ausgangslage
Die Heiratsstrafe beschreibt die Tatsache, dass unter den gleichen Voraussetzungen verheiratete Paare teilweise mehr Steuern zahlen, als Konkubinatspaare. Das Bundesgericht entschied, dass wenn Ehepaare 10% mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare, ist dies Verfassungswidrig. Um diesen Zustand aufzuheben, sind seit 2008 Sofortmassnahmen in Kraft, welche aber nur einen Teil der Heiratsstrafe aufheben. Seither ist der Bundesrat eine verfassungskonforme Lösung schuldig. Der Bundesrat schlug deshalb die «alternative Steuerberechnung» vor. Dieser Vorschlag wurde aber im Frühling 2013 abgelehnt und das Vorhaben anschliessend vorläufig sistiert. Am 28 Februar 2016 wurde die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» knapp mit 50.8% der Stimmen abgelehnt. Deshalb hat sich der Bundesrat am 31. August 2016 dafür entschieden, die Eidgenössische Steuerverwaltung damit zu beauftragen, eine Vorlage für das Model «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» auszuarbeiten. Mit dieser Variante beschreitet die Schweiz im europäischen Vergleich einen eigenen Weg. Europaweit wird grossmehrheitlich auf die Individualbesteuerung bei Ehepaaren gesetzt. Auch im Nationalrat sprach sich 2016 mit der Motion 16.3006 eine Mehrheit für die Variante Individualbesteuerung aus.
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