Bezugssteuer in der Schweiz: Definition, Berechnung und Pflichten

Die Bezugssteuer wird bei ausländischen Dienstleistungen fällig und muss vom Schweizer Leistungsempfänger deklariert werden. Fehler können zu Nachzahlungen und Bussen führen.

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2025
Bezugssteuer in der Schweiz: Definition, Berechnung und Pflichten
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1. Was ist die Bezugssteuer?

Die Bezugssteuer ist eine Form der Mehrwertsteuer (MWST), die in der Schweiz erhoben wird, wenn ein inländisches Unternehmen oder eine Privatperson Dienstleistungen von einem im Ausland ansässigen Anbieter bezieht. Dabei handelt es sich um das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer abführt.

2. Wer muss die Bezugssteuer bezahlen?

Die Bezugssteuer betrifft:

  • Schweizer Unternehmen, die Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen beziehen, sofern sie nicht bereits der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
  • Nicht mehrwertsteuerpflichtige Schweizer Unternehmen, wenn der Gesamtbetrag der bezogenen Dienstleistungen im Kalenderjahr CHF 10'000 übersteigt.
  • Privatpersonen nur in Ausnahmefällen, wenn sie Dienstleistungen für den nicht unternehmerischen Bereich beziehen, beispielsweise elektronische Dienstleistungen von ausländischen Anbietern.

3. Welche Leistungen unterliegen der Bezugssteuer?

Die Bezugssteuer ist insbesondere für grenzüberschreitende Dienstleistungen relevant, darunter:

  • Beratungs-, Rechts- und Treuhanddienstleistungen
  • Werbung und Marketing
  • IT- und Softwaredienstleistungen
  • Lizenzen und Patente
  • Elektronische Dienstleistungen (z. B. Cloud-Services, Streaming-Dienste)

Warenlieferungen unterliegen in der Regel nicht der Bezugssteuer, da sie beim Import bereits verzollt und besteuert werden.

4. Berechnung der Bezugssteuer

Beispielrechnung: Ein Schweizer Unternehmen bezieht eine IT-Dienstleistung aus Deutschland für CHF 5'000. Da die Dienstleistung dem Normalsatz unterliegt, muss das Unternehmen 8.1 % Bezugssteuer berechnen und in der MWST-Abrechnung angeben.

Berechnung: 5'000 x 8.1 % = CHF 405 Bezugssteuer

5. Wie wird die Bezugssteuer deklariert und bezahlt?

Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen die Bezugssteuer in der MWST-Abrechnung erfassen:

  1. Erfassung der bezogenen Dienstleistung in der MWST-Abrechnung.
  2. Berechnung der Bezugssteuer auf Basis der aktuellen MWST-Sätze.
  3. Verrechnung mit der Vorsteuer: Falls das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Bezugssteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

6. Konsequenzen bei Nichtdeklaration

Falls die Bezugssteuer nicht deklariert wird, kann dies zu:

  • Nachträglichen Steuerrückforderungen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führen.
  • Möglichen Bussen und Verzugszinsen.
  • Zusätzlichen Prüfungen durch die Steuerbehörden.

7. Fazit: Bezugssteuer rechtzeitig berücksichtigen

Die Bezugssteuer ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Mehrwertsteuersystems und betrifft viele Unternehmen, die Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmen prüfen, ob sie zur Deklaration verpflichtet sind, und die Bezugssteuer korrekt abrechnen.

Handlungsempfehlung:

Prüfen Sie Ihre Buchhaltung auf ausländische Dienstleistungen und stellen Sie sicher, dass die Bezugssteuer korrekt erfasst wird. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerexperten:in oder Treuhänder:in.

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