Doppelbesteuerungsabkommen aus Sicht einer natürlichen Person
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkommen oder Vermögen doppelt in zwei Ländern besteuert wird.
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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine natürliche Person auf das gleiche Einkommen oder Vermögen in beiden Staaten gleichzeitig Steuern zahlen muss.
Die Schweiz hat mit über 100 Ländern ein solches Abkommen abgeschlossen – darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und viele weitere.
Wann betrifft mich ein DBA?
Ein DBA kommt immer dann zur Anwendung, wenn Sie:
- in der Schweiz wohnen, aber im Ausland Einkommen erzielen (z. B. aus Vermietung, Arbeit oder Kapital)
- in zwei Ländern Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben
- eine Liegenschaft oder Beteiligung im Ausland besitzen
Grundprinzipien der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Abkommen legt fest, welcher Staat für welche Einkünfte oder Vermögen zuständig ist. Dabei gibt es zwei gängige Methoden:
- Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat verzichtet auf Besteuerung und berücksichtigt das Einkommen nur Satzbestimmend
- Anrechnungsmethode: Die im Quellenstaat gezahlte Steuer wird im Wohnsitzstaat auf die Steuerschuld angerechnet
2. Zuteilung von Besteuerungsrechten
Die DBA regeln, welche Einkünfte wo versteuert werden müssen – z. B.:
- Löhne: i. d. R. im Tätigkeitsstaat
- Renten: je nach Herkunfts- und Wohnstaat unterschiedlich
- Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: unterliegen meist einer Quellensteuer im Ursprungsstaat, jedoch reduziert durch DBA
3. Vermeidung von Quellensteuer-Doppelbelastung
Oft wird eine Quellensteuer (z. B. 15 % auf Dividenden) im Ausland erhoben. Dank DBA kann diese auf 0–15 % reduziert oder zurückgefordert werden, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.
Beispiel: Schweizer:in mit Liegenschaft in Frankreich
Eine in der Schweiz wohnhafte Person besitzt eine vermietete Ferienwohnung in Südfrankreich. Die Mieteinnahmen unterliegen in Frankreich der Einkommenssteuer, da Liegenschaften immer im Belegenheitsstaat besteuert werden.
Vorgehen:
- In Frankreich wird die französische Steuer auf die Mieteinnahmen erhoben
- In der Schweizer Steuererklärung wird das Einkommen aus der französischen Liegenschaft deklariert, jedoch nur für das satzbestimmende Einkommen
- Dadurch steigt der Steuersatz auf das übrige Einkommen in der Schweiz leicht an, das Einkommen selbst wird aber nicht doppelt besteuert
Diese Vorgehensweise basiert auf der Freistellungsmethode, wie sie im DBA zwischen der Schweiz und Frankreich vorgesehen ist.
Fazit: DBA schaffen Fairness – erfordern aber Sorgfalt
Doppelbesteuerungsabkommen helfen, Steuerbelastungen zu reduzieren und eine gerechte Zuteilung von Besteuerungsrechten zu ermöglichen. Für natürliche Personen mit internationalen Einkünften sind sie ein wichtiges Instrument – allerdings oft komplex in der Anwendung.
Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre grenzüberschreitenden Einkünfte auf DBA-Relevanz und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Treuhandexperten oder Steuerberater unterstützen. So vermeiden Sie Doppelbelastungen und nutzen steuerliche Vorteile optimal.
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