Doppelbesteuerungsabkommen aus Sicht einer natürlichen Person

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Einkommen oder Vermögen doppelt in zwei Ländern besteuert wird.

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2025
Doppelbesteuerungsabkommen aus Sicht einer natürlichen Person
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Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine natürliche Person auf das gleiche Einkommen oder Vermögen in beiden Staaten gleichzeitig Steuern zahlen muss.

Die Schweiz hat mit über 100 Ländern ein solches Abkommen abgeschlossen – darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und viele weitere.

Wann betrifft mich ein DBA?

Ein DBA kommt immer dann zur Anwendung, wenn Sie:

  • in der Schweiz wohnen, aber im Ausland Einkommen erzielen (z. B. aus Vermietung, Arbeit oder Kapital)
  • in zwei Ländern Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben
  • eine Liegenschaft oder Beteiligung im Ausland besitzen

Grundprinzipien der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das Abkommen legt fest, welcher Staat für welche Einkünfte oder Vermögen zuständig ist. Dabei gibt es zwei gängige Methoden:

  • Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat verzichtet auf Besteuerung und berücksichtigt das Einkommen nur Satzbestimmend
  • Anrechnungsmethode: Die im Quellenstaat gezahlte Steuer wird im Wohnsitzstaat auf die Steuerschuld angerechnet

2. Zuteilung von Besteuerungsrechten

Die DBA regeln, welche Einkünfte wo versteuert werden müssen – z. B.:

  • Löhne: i. d. R. im Tätigkeitsstaat
  • Renten: je nach Herkunfts- und Wohnstaat unterschiedlich
  • Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: unterliegen meist einer Quellensteuer im Ursprungsstaat, jedoch reduziert durch DBA

3. Vermeidung von Quellensteuer-Doppelbelastung

Oft wird eine Quellensteuer (z. B. 15 % auf Dividenden) im Ausland erhoben. Dank DBA kann diese auf 0–15 % reduziert oder zurückgefordert werden, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.

Beispiel: Schweizer:in mit Liegenschaft in Frankreich

Eine in der Schweiz wohnhafte Person besitzt eine vermietete Ferienwohnung in Südfrankreich. Die Mieteinnahmen unterliegen in Frankreich der Einkommenssteuer, da Liegenschaften immer im Belegenheitsstaat besteuert werden.

Vorgehen:

  1. In Frankreich wird die französische Steuer auf die Mieteinnahmen erhoben
  2. In der Schweizer Steuererklärung wird das Einkommen aus der französischen Liegenschaft deklariert, jedoch nur für das satzbestimmende Einkommen
  3. Dadurch steigt der Steuersatz auf das übrige Einkommen in der Schweiz leicht an, das Einkommen selbst wird aber nicht doppelt besteuert

Diese Vorgehensweise basiert auf der Freistellungsmethode, wie sie im DBA zwischen der Schweiz und Frankreich vorgesehen ist.

Fazit: DBA schaffen Fairness – erfordern aber Sorgfalt

Doppelbesteuerungsabkommen helfen, Steuerbelastungen zu reduzieren und eine gerechte Zuteilung von Besteuerungsrechten zu ermöglichen. Für natürliche Personen mit internationalen Einkünften sind sie ein wichtiges Instrument – allerdings oft komplex in der Anwendung.

Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre grenzüberschreitenden Einkünfte auf DBA-Relevanz und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Treuhandexperten oder Steuerberater unterstützen. So vermeiden Sie Doppelbelastungen und nutzen steuerliche Vorteile optimal.

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