Optierung bei der MWST: Chancen und Risiken für Unternehmen in der Schweiz
Erfahren Sie, wann sich die MWST-Optierung lohnt, welche Vorteile sie bringt und worauf Unternehmen in der Schweiz achten sollten.
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Was bedeutet Optierung bei der MWST?
Unter Optierung versteht man den freiwilligen Entscheid, von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen dennoch der MWST zu unterstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 22 MWSTG. Typische Bereiche sind:
- Vermietung und Verpachtung von Immobilien
- Verkauf von Beteiligungen
- Bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Ziel der Optierung ist es, den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, der sonst bei steuerbefreiten Umsätzen verloren ginge.
Vorteile der Optierung
1. Vorsteuerabzug sichern
- Unternehmen können die auf Eingangsleistungen gezahlte MWST zurückfordern
- Besonders relevant bei hohen Investitionen (z. B. Immobilienrenovationen)
2. Kostenvorteile im Wettbewerb
- Reduktion der effektiven Kostenstruktur
- Bessere Kalkulationsgrundlagen für Investitionen
3. Flexibilität
- Unternehmen können entscheiden, für welche Geschäfte sie optieren
- Individuelle Anpassung an die eigene Geschäftssituation
Risiken und Nachteile der Optierung
1. Administrativer Mehraufwand
- Zusätzliche Deklarationspflichten gegenüber der ESTV
- Aufwändigere Buchhaltung und Dokumentation
2. Komplexe Abgrenzungsfragen
- Mischfälle (z. B. teilweise steuerpflichtige und teilweise befreite Vermietungen) erfordern saubere Aufteilungen
- Gefahr von Fehlern bei der MWST-Abrechnung
3. Kundenperspektive
- Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden (z. B. Privatpersonen) verteuert sich die Leistung
- Mögliche Wettbewerbsnachteile, wenn Konkurrenz nicht optiert
Praxisbeispiel: Vermietung von Geschäftsräumen
Ein Immobilienunternehmen vermietet Büroflächen an eine mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaft. Ohne Optierung wären die Mietumsätze von der MWST ausgenommen, und die auf den Bau- und Unterhaltskosten lastende Vorsteuer könnte nicht zurückgefordert werden.
Durch die Optierung unterstellt das Unternehmen die Mietumsätze der MWST und kann im Gegenzug die Vorsteuer auf den Unterhalts- und Investitionskosten abziehen – ein erheblicher finanzieller Vorteil.
Wann lohnt sich die Optierung?
Die Optierung lohnt sich insbesondere:
- bei hohen Vorsteuerbeträgen auf Investitionen
- wenn die Kundschaft mehrheitlich vorsteuerabzugsberechtigt ist
- wenn Transparenz und saubere Kostenstrukturen im Vordergrund stehen
Nicht empfehlenswert ist sie hingegen, wenn die Kundschaft überwiegend aus Privatpersonen besteht, die keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Die Optierung bei der MWST ist ein wertvolles Instrument zur Optimierung der Steuerlast, erfordert aber genaue Abklärungen und saubere Buchführung. Ein falscher Entscheid kann zu Wettbewerbsnachteilen oder unnötigem Mehraufwand führen.
Handlungsempfehlung: Prüfen Sie sorgfältig, ob die Optierung für Ihr Geschäftsmodell vorteilhaft ist. Eine Beratung durch Ihre Treuhandstelle oder Steuerexpert:innen hilft, Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
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