Privates Geld in die eigene GmbH einbezahlen: Was Sie in der Schweiz beachten müssen
Privates Geld in die GmbH einzahlen – ob als Darlehen oder Kapitaleinlage – kann sinnvoll sein. Wichtig sind klare Verträge, korrekte Buchführung und Kenntnis der steuerlichen Folgen.
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Was bedeutet es, privates Geld in eine GmbH einzuzahlen?
Oftmals stehen Gründer:innen oder Gesellschafter:innen vor der Situation, dass zusätzliches Kapital benötigt wird – sei es für Investitionen, Liquiditätsengpässe oder zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten. Die Einlage von privatem Geld ist grundsätzlich möglich, jedoch unterscheiden sich die Auswirkungen je nach Art und Zweck der Einzahlung.
Unterscheidung der Einlagearten:
- Kapitaleinlage (Eigenkapital): z.B. durch Kapitalerhöhung oder freiwillige Zuwendung
- Darlehen (Fremdkapital): ein rückzahlbarer Kredit an die Gesellschaft
- Verdeckte Einlagen oder Gesellschafterleistungen ohne Gegenleistung: z.B. Übernahme von Kosten
Einzahlung als Darlehen: flexibel, aber mit Auflagen
Wenn das private Geld als Darlehen eingebracht wird, ist es für die GmbH Fremdkapital. Diese Variante ist oft unkompliziert, bedarf aber klarer Vereinbarungen.
Was muss beachtet werden?
- Darlehensvertrag: Schriftlich fixieren mit Betrag, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten und Kündigungsfrist.
- Zinsvereinbarung: Ein marktüblicher Zins sollte vereinbart werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
- Buchhalterische Behandlung: Das Darlehen wird als Verbindlichkeit verbucht.
- Steuerliche Auswirkungen: Zinsen stellen bei der GmbH einen Aufwand dar, bei der privaten Person hingegen Einkommen (versteuerungspflichtig).
Tipp: Ohne schriftlichen Vertrag kann die Steuerbehörde ein Darlehen als verdeckte Kapitaleinlage werten.
Kapitaleinlage: mehr Eigenkapital für die GmbH
Eine Einzahlung kann auch als Kapitaleinlage ins Eigenkapital der GmbH erfolgen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Unternehmen dauerhaft gestärkt werden soll.
Varianten:
- Ordentliche Kapitalerhöhung: Mit Eintrag im Handelsregister, Notariatskosten und Statutenanpassung.
- Kapitaleinlage in die gesetzliche Kapitalreserve: Ohne Erhöhung des Stammkapitals, aber dokumentiert und steuerlich erfasst.
Vorteile:
- Stärkung der Bonität der GmbH
- Kein Rückzahlungsanspruch
- Signal an Gläubiger und Investoren
Nachteile:
- Kein Rückfluss des Kapitals möglich
- Notarielle Beglaubigung und Verwaltungsaufwand
Unklare Einlagen: Risiken vermeiden
Oft kommt es vor, dass Gesellschafter:innen private Auslagen für die GmbH tätigen oder private Zahlungen tätigen, ohne dies klar zu deklarieren. Dies kann zu Problemen führen.
Beispiele für problematische Einlagen:
- Zahlung von GmbH-Rechnungen über das Privatkonto
- Überweisung an die GmbH ohne Vertrag oder Absprache
- Dauerhafte „Überbrückungen“ ohne Rückzahlungsklarheit
Risiken:
- Steuerliche Umqualifikation (z.B. verdeckte Einlage oder geldwerte Leistung)
- Buchhaltungsfehler
- Unklarheit bei der Revision oder im Falle eines Verkaufs
Buchhalterische und steuerliche Behandlung
Jede Einzahlung – ob als Darlehen oder Kapitaleinlage – muss korrekt verbucht und dokumentiert werden.
Darauf sollten Sie achten:
- Korrekte Verbuchung in der Buchhaltung (z.B. „Darlehen von Gesellschafter:in“)
- Vertragsdokumentation bei Darlehen oder Kapitalerhöhungen
- Meldung an die Steuerbehörden, insbesondere bei Kapitalreserven (für Verrechnungssteuer-Zwecke)
- MWST-Abgrenzung, falls Leistungen fliessen
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Darlehen zur Überbrückung eines Engpasses
Eine Gesellschafterin überweist CHF 20’000 an die GmbH zur Deckung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Ein Darlehensvertrag wird erstellt, mit 1.5 % Zins und 24 Monaten Laufzeit. Die GmbH verbucht dies als Fremdkapital. Die gezahlten Zinsen werden bei der Gesellschafterin im Privatvermögen versteuert.
Beispiel 2: Kapitalerhöhung zur Expansion
Zwei Gesellschafter:innen erhöhen das Stammkapital ihrer GmbH von CHF 20’000 auf CHF 50’000. Der Notar beurkundet die Erhöhung, der Eintrag im Handelsregister erfolgt. Die GmbH kann dadurch grössere Aufträge annehmen und verbessert ihre Kreditwürdigkeit.
Tipps für die Praxis
- Immer dokumentieren: Egal ob Darlehen oder Einlage – immer schriftlich festhalten.
- Vertrag vor Überweisung: Der Geldfluss sollte erst nach Abschluss der Vereinbarung erfolgen.
- Mit einem Spezialist abklären: Buchhaltungs- und steuerliche Implikationen vorher klären.
- Keine Vermischung von Privat- und Firmengeldern: Für klare Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
Fazit: Planung und Klarheit sind entscheidend
Wer privates Geld in die eigene GmbH einzahlt, sollte sich vorher über die Form, steuerlichen Folgen und rechtlichen Anforderungen im Klaren sein. Ob Darlehen, Kapitalerhöhung oder andere Formen – jede Variante hat Vor- und Nachteile.
Empfehlung: Ziehen Sie eine:n Treuhänder:in oder Steuerberater:in zu Rate, um Stolperfallen zu vermeiden und die optimale Lösung für Ihre GmbH zu finden.
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