Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften

06
.
01
.
2016
Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften
Payroll Blog-Banner

Einzel- sowie Personengesellschaften sind nicht als Unternehmen steuerbar, da Sie keine juristischen Personen sind. Dadurch müssen die Einzelunternehmer sowie Gesellschafter ihr Privat-und Geschäftseinkommen sowie –vermögen als Ganzes versteuern.

Das steuerbare Einkommen setzt sich aus allen Bezügen des Unternehmens sowie sonstigen Einkommen zusammen. Als natürliche Person muss das Einkommen bei Bund, Kanton sowie Gemeinde versteuert werden.

Das Privat- sowie Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern sowie Personengesellschaftern unterliegt hingegen nur den kommunalen sowie kantonalen Steuern, jedoch nicht der direkten Bundessteuer.

Steueroptimierung

Die Unternehmer werden grundsätzlich versuchen die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten. Dies können Sie durch verschiedene Handlungsmöglichkeiten erreichen:

  • Investitionen in Gebrauchsgegenstände können durch Abschreibungen geltend gemacht werden. Dabei reichen die Abschreibungssätze von 3 bis 45%. Werden die Vermögensgegenstände hingegen geleast können die Ausgaben vollständig geltend gemacht werden.
  • Des Weiteren ist es möglich, Rückstellungen für allfällige Risiken zu bilden und diese vom steuerbaren Gewinn in Abzug zu bringen.
  • Verluste aus den vorangegangenen 7 Berichtsperioden sind bei Bund und Kantonen abzugsfähig.

Besonders wichtig ist hier eine strikte Trennung zwischen Privat- und Geschäftsausgaben zu vollziehen. Grundsätzlich sind nur die Kosten abzugsfähig, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens begründbar sind.

Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Themen rund um die Besteuerung vom Einzel- und Personengesellschaften.

Payroll Blog-Banner