Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften
Erfahren Sie, wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften trotz fehlender juristischer Personenstruktur ihre Steuerlast optimieren können.
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Einzel- sowie Personengesellschaften sind nicht als Unternehmen steuerbar, da Sie keine juristischen Personen sind. Dadurch müssen die Einzelunternehmer sowie Gesellschafter ihr Privat-und Geschäftseinkommen sowie –vermögen als Ganzes versteuern.
Das steuerbare Einkommen setzt sich aus allen Bezügen des Unternehmens sowie sonstigen Einkommen zusammen. Als natürliche Person muss das Einkommen bei Bund, Kanton sowie Gemeinde versteuert werden.
Das Privat- sowie Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern sowie Personengesellschaftern unterliegt hingegen nur den kommunalen sowie kantonalen Steuern, jedoch nicht der direkten Bundessteuer.
Steueroptimierung
Die Unternehmer werden grundsätzlich versuchen die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten. Dies können Sie durch verschiedene Handlungsmöglichkeiten erreichen: