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Einlagerückgewähr-Verbot: Was Gründer über OR 680 wissen müssen
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Einlagerückgewähr-Verbot: Was Gründer über OR 680 wissen müssen

Kapital bleibt Kapital: Eingezahlte Einlagen dürfen Aktionär:innen nicht zurückerstattet werden. Das Verbot sichert Gläubigerinteressen und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft.
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