Wie verbucht man Sozialversicherungsbeiträge?

In der Buchhaltung ist die korrekte Verbuchung der unterschiedlichen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern essenziell.

Wie verbucht man Sozialversicherungsbeiträge?
Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026

In der Buchhaltung des Unternehmens muss differenziert werden zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, IV, EO, BU etc.) der Arbeitnehmer und jenen des Arbeitgebers.

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:

Die Arbeitnehmerbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen, d.h. der Buchungssatz lautet Lohnaufwand/Kreditoren.

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:

Die Arbeitgeberbeiträge werden über das Aufwandskonto Sozialleistungen verbucht; d.h. der Buchungssatz lautet Sozialleistungen/Kreditoren.

Die Nettolohnauszahlung erfolgt dann über die liquiden Mittel –> Buchung: Lohnaufwand/Liquide Mitte

Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026