Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts auf die direkten Steuern – Teil 2: Die Auswirkungen

Seit 2017 beeinflussen Änderungen im Scheidungsrecht, insbesondere bei der Rentenaufteilung, direkt die Steuerpflichtigen.

12
.
07
.
2017
Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts auf die direkten Steuern – Teil 2: Die Auswirkungen
Payroll Blog-Banner

Per 2017 kam es im Scheidungsrecht zu Änderungen. Dabei handelt es sich vor allem um Änderung betreffend die Aufteilung von Renten und der Altersvorsorge. Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf die direkten Steuern. In einem ersten Beitrag wurden die Änderungen aufgezeigt. Dieser zweite Beitrag erklärt die Auswirkungen.

Auswirkungen auf das Steuerrecht

Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG sind grundsätzlich sämtliche Einzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen von den Steuern abziehbar. Dabei muss es sich nicht einmal um eine Einzahlung in die eigene Vorsorgeeinrichtung handeln. Das einzige Kriterium ist, dass durch die Einzahlung eine Erhöhung der Vorsorge im Rahmen der möglichen Einkaufslücke bewirkt wird, welche bei der Auszahlung wiederum besteuert wird.Angenommen eine Person, welche sich bereits im Rentenalter befindet, wird im Rahmen einer Scheidung verpflichtet, einen Betrag in die Vorsorgeeinrichtung des Ehepartners einzuzahlen. Kann es sich der Verpflichtete erlauben, diese Einzahlung aus seinem freien Vermögen vorzunehmen, so ist dieser Betrag von den Steuern abziehbar. Für den Berechtigten ist der Vorgang steuerneutral.

Kommt es vor dem Eintritt des Vorsorgefalles zur Scheidung, so hat der verpflichtete Ehegatten für den Berechtigten einen Teil des Vorsorgeguthabens auf eine andere Vorsorgeeinrichtung zu übertragen. Kann er dies nicht aus seinem freien Vermögen tätigen und muss dafür auf seine Vorsorge zurückgreifen, so hat er das Recht, sich im Rahmen der übertragenen Austrittsleistung wieder einzukaufen.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

Payroll Blog-Banner