Briefkastenfirmen in der Schweiz
Erfahren Sie, wie Briefkastenfirmen sowohl für legale als auch illegale Zwecke genutzt werden und welche Rolle die Schweiz dabei spielt.

Seit der Enthüllung der Panama Papers sind sie wieder im Fokus: Die Briefkastenfirmen. Lesen Sie in unserem Beitrag über die Verwendungszwecke von Scheinfirmen und deren Situation in der Schweiz.
Verwendungszwecke von Briefkastenfirmen
Briefkastenfirmen werden in erster Linie mit Steuerhinterziehung, Gelwäscherei und der Finanzierung von Terrororganisationen in Verbindung gebracht. Die Verwendung einer Briefkastenfirma kann aber durchaus legal sein, falls die Gelder nicht aus kriminellem Ursprung stammen, sie nicht für kriminelle Zwecke verwendet werden und korrekt versteuert sind. Die legalen Beweggründe eine Briefkastenfirma zu besitzen sind genau so vielfältig wie die illegalen:Zum einen kann eine Scheinfirma dazu dienen das eigene Vermögen zu verstecken und somit z.B. bei einer Scheidung zu schützen. Erlangt der Ehepartner aber Kenntnis von den verschleierten Geldern, kann er diese ebenfalls für sich beanspruchen. Briefkastenfirmen können sich andererseits auch zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses eignen: Investoren möchten es manchmal vermeiden, dass ihr Name mit bestimmten Firmen in Verbindung gebracht wird, sei dies aufgrund strategischer Überlegungen oder um das Image nicht zu gefährden. Ausserdem kann eine Briefkastenfirma dazu dienen höhere Steuerzahlungen im Stammland zu vermeiden. Dies kann durchaus im Bereich des Legalen liegen, denn grundsätzlich erfolgt die Versteuerung am Sitz der Firma. Illegal wird es erst, wenn das Vermögen bei der Steuererklärung im Stammland verschwiegen wird.
Briefkastenfirmen in der Schweiz
Briefkastenfirmen sind in der Regel in Steueroasen wie Panama, den Kaimaninseln und den britischen Jungferninseln zu finden. Aber auch auf dem europäischen Kontinent gibt es sie: Briefkastenfirmen sind in den Niederlanden, in Liechtenstein und nicht zuletzt auch in der Schweiz anzutreffen.Im schweizerischen Steuerrecht besitzen Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften Steuerprivilegien. Aber nicht jede dieser steuerprivilegierten Gesellschaften ist auch eine Briefkastenfirma. Die Schnittmenge zwischen Briefkastenfirmen und Domizilgesellschaften ist jedoch gross. Briefkastenfirmen besitzen keine Mitarbeitende und bieten in der Regel keine Kontaktmöglichkeit ausser der im Handelsregister eingetragenen c/o-Adresse. In der Schweiz gibt es noch knapp 50‘000 solcher Firmen, wobei insbesondere der Kanton Zug als Hochburg für Briefkastengesellschaften gilt. Der Druck aus dem Ausland zur Abschaffung der Scheinfirmen steigt aber kontinuierlich an. Zudem ist die Kontoeröffnung mit einer c/o-Adresse bei den meisten Schweizer Banken nicht mehr möglich.