Neuerungen im Quellensteuerverfahren ab 2014
Ab 1. Januar 2014 treten wichtige Änderungen im Quellensteuerverfahren in Kraft, einschließlich neuer Tarife und elektronischer Abrechnungsoptionen.
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Per 1. Januar 2014 gibt es im Quellensteuerverfahren einige Neuerungen. Beim Quellensteuerverfahren gibt es Anpassungen bei den Quellensteuertarifen sowie im elektronischen Lohnmeldeverfahren.
Quellensteuerverfahren
Ab dem nächsten Jahr können über den Lohnstandard-CH (ELM Quellensteuer) die relevanten Quellensteuerdaten in einem einheitlichen und standardisierten Prozess elektronisch abgerechnet werden. Der Aufwand sowie die Gefahr von Fehlern werden somit stark vermindert. Die Abrechnungen haben monatlich zu erfolgen. Die Quellensteuerrechnungen werden allerdings weiterhin in Papierform erstellt. Das elektronische Abrechnungsverfahren ist freiwillig. Die Abrechnung nach dem bisherigen System steht jedem Arbeitgeber weiterhin offen.
Neue Tarife
Mit der Einführung der ELM Quellensteuer müssen auch die Quellensteuertarife vereinheitlicht werden. Dies hat Anpassungen zur Folge. Deshalb gelten ab 1. Januar 2014 in allen Kantonen einheitlich dieselben Tarife. Die Quellensteuertarife werden dabei in unterschiedliche Tarife gegliedert (von Tarif A bis Tarif P).
Die neuen Quellensteuertarife gelten für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie die Abrechnung elektronisch vornehmen oder nicht.