News zur Unternehmenssteuerreform III: Volksabstimmung am 12. Februar

Am 12. Februar 2017 entscheidet das Schweizer Volk über die umstrittene Unternehmenssteuerreform III, die weitreichende fiskalische Änderungen verspricht.

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2016
News zur Unternehmenssteuerreform III: Volksabstimmung am 12. Februar
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Die Unternehmenssteuerreform III wurde im Parlament lange diskutiert und kommt nun am 12. Februar 2017 zur Volksabstimmung. Was die Reform will und welche Handlungsmöglichkeiten den Kantonen offen stehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

(Bildquelle: https://www.pixabay.com/)

Was will die Reform?

Die Schweiz hat bisher im Ausland erzielte Gewinne von bestimmten Unternehmen nicht gleich hoch besteuert wie im Inland erzielte Gewinne. Diese Praxis machte die Schweiz als Unternehmensstandort für ausländische Unternehmen attraktiv. Die EU und die OECD akzeptieren dies nun nicht mehr. In der Folge müssen die Privilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft werden. Künftig zahlen also alle Unternehmen gleich viel Steuern.Damit es nicht zu einer Abwanderung von Unternehmen kommt, will die Reform die steuerrechtlichen Bedingungen für alle Unternehmen verbessern. Die Höhe und Ausgestaltung der Unternehmenssteuern hängt aber im Wesentlichen von den kantonalen Steuergesetzen ab. Diese würden mit der Reform auch die grössten Steuerausfälle erleiden, weil die alten Steuerprivilegien abgeschafft werden (im Detail dazu der Beitrag der NZZ). Zur Kompensation wird der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2% erhöht. Dies wiederum bedeutet einen Steuerausfall auf Bundesebene.Die Kantone haben folgende Handlungsmöglichkeiten um Unternehmen steuerlich besser zu stellen:

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