Steuerliche Behandlung von Investitionen bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Erfahren Sie, wie Sie Investitionen als Selbstständiger steuerlich optimal verbuchen können.

Steuerliche Behandlung von Investitionen bei selbständiger Erwerbstätigkeit
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Häufig werden wir gefragt, wie Investitionen in die eigene Firma bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit steuerlich zu berücksichtigen sind. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche zwei Varianten zur Verbuchung von Geschäftsausgaben möglich sind.

Verbuchung von Ausgaben bzw. Investitionen

Bis zu einem Umsatz von CHF 500‘000 sind selbständig Erwerbstätige dazu verpflichtet, mindestens eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für ein Kalenderjahr (sogenannte Milchbüchleinrechnung) zu führen und der entsprechenden Steuererklärung beizulegen. Für die Berücksichtigung von Investitionen im Zusammenhang mit der selbständigen Erwerbstätigkeit stehen zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Direkte Verbuchung als Geschäftsausgabe: Die Investition wird im Jahr der Anschaffung vollständig als Ausgabe erfasst und reduziert den steuerbaren Gewinn dieses Jahres unmittelbar. Diese Variante eignet sich vor allem für kleinere Anschaffungen.
  2. Aktivierung als Vermögenswert mit anschliessender Abschreibung: Die Investition wird als Geschäftsvermögen bilanziert und über die Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben. Der Aufwand verteilt sich damit auf mehrere Jahre.

Bei der zweiten Variante richtet sich die maximal zulässige Höhe der jährlichen Abschreibungen nach den Abschreibungssätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bzw. den kantonalen Vorgaben. Welche Variante steuerlich sinnvoller ist, hängt von der Höhe der Investition, der Nutzungsdauer und der Gewinnsituation ab.

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