Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung – Teil 2: Wie funktioniert es?
In der Schweiz ist die Steuerhoheit auf Bund und Kantone verteilt, wobei Doppelbesteuerungen durch klare Regeln verhindert werden.

Die Steuerhoheit, also das Recht eigene Steuern zu erheben und einzutreiben, kommt in der Schweiz neben dem Bund auch jedem Kanton zu. Jedes Steuersubstrat darf aber nur von einem Kanton besteuert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung. Im ersten Beitrag wurde erklärt, was das ist und welche Steuern darunterfallen. Dieser zweite Beitrag erklärt, wie es funktioniert.
Bedeutung der Steuerdomizile
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss man wissen, wo die jeweiligen Einkünfte zu versteuern sind. Das Hauptsteuerdomizil einer natürlichen Person ist an ihrem Wohnsitz, wenn sie sich dort mit der Absicht dauernden Verbleibs aufhält (Art. 3 Abs. 2 StHG). Bei juristischen Personen ist das Hauptsteuerdomizil am statutarischen Sitz (Art. 20 Abs. 1 StHG). Hier ist bspw. das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern. Zusätzlich gibt es noch drei Nebensteuerdomizile: