Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Stiftung
Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der direkten Bundes- und Kantonssteuer befreit werden.

Wenn Stiftungen öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können sie von der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer befreit werden.
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung
Möchte eine Stiftung eine Steuerbefreiung beantragen, muss sie dazu ein Gesuch bei der kantonalen Steuerverwaltung einreichen. Damit das Gesuch anerkannt wird muss die Stiftung laut ihrer Statuten öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen. Die entsprechende Tätigkeit muss dabei auch tatsächlich ausgeübt werden. Eine Steuerbefreiung wird nicht anerkannt, wenn die Stiftung zwar eine entsprechende Zweckbestimmung hat, diese aber nicht umsetzt. Es liegt alleine an der Stiftung zu beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt.
1. Öffentliche Zwecke