Was wird dem Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zugerechnet?

Entdecken Sie, welche Bestandteile des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar sind, von Lohn bis hin zu Naturalleistungen.

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2014
Was wird dem Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zugerechnet?
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Alle Leistungen, die man als Unselbständigererwerbender im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit erhält, sind steuerbar. Dazu werden neben dem Lohn als Hauptbestandteil auch Spesenentschädigungen, Bar- und Naturallleistungen sowie Leistungen Dritter hinzugerechnet.  

Die unselbständige Erwerbstätigkeit ist gekennzeichnet durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag (Art. 312 OR) oder ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. Es handelt sich dabei um entgeltliche Arbeitsleistung auf Zeit. Prägend ist auch die Subordination unter die Weisungen eines Arbeitgebers, die oftmals auch mit einer Treuepflicht gekoppelt ist.

Steuerbare Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Steuerbar sind sämtliche Leistungen, die man im Zusammenhang mit seiner Erwerbstätigkeit erhält (vgl. Art. 16 DBG). Das Einkommen aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit macht den grössten Teil der Einkommenssteuer (vgl. Blogeintrag) aus, die jährlich von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Zu den steuerbaren Leistungen gehören:

       
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