Darf man den Treuhänder jederzeit wechseln? Rechtliche Fragen in der Schweiz erklärt
Treuhänder wechseln in der Schweiz ist juristisch unkompliziert – wenn Sie ein paar Grundlagen kennen. Wir erklären OR, Kündigungsfristen und Pflichten.

"Kann ich überhaupt einfach so wechseln?" Diese Frage stellen sich viele KMU – oft aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen oder vertraglichen Fallen. Die gute Nachricht: In der Schweiz sind Sie gesetzlich frei in Ihrer Wahl.
Das Auftragsverhältnis nach Schweizer Recht
Treuhandverträge gelten in der Schweiz üblicherweise als einfacher Auftrag (Art. 394 ff. OR) oder als gemischter Vertrag mit Auftragselementen. Das hat eine wichtige Konsequenz: Nach Art. 404 OR kann ein Auftrag jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden. Dieses Recht ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Kündigungsfristen – was gilt wirklich?
Viele Treuhandverträge enthalten Kündigungsfristen von drei Monaten auf Quartals- oder Jahresende. Diese Fristen sind grundsätzlich gültig, können aber das jederzeitige Kündigungsrecht nach Art. 404 OR nicht ausschalten. Bei einer Kündigung "zur Unzeit" (also ohne wichtigen Grund) kann allerdings Schadenersatz fällig werden. In der Praxis: Halten Sie sich an die vereinbarte Frist, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Pflichten des bisherigen Treuhänders
Auch bei vorzeitiger Kündigung muss der bisherige Treuhänder sämtliche Unterlagen herausgeben – das ist gesetzliche Pflicht. Dazu gehören Buchhaltung, Steuerakten, MWST-Abrechnungen und Korrespondenz mit Behörden. Aufbewahrungspflichtige Originale (10 Jahre nach OR) müssen entweder übergeben oder weiter archiviert werden.
Rechnung des bisherigen Treuhänders
Bis zum Stichtag erbrachte Leistungen sind zu bezahlen – auch dann, wenn Sie unzufrieden waren. Bei klar mangelhaften Leistungen lohnt sich rechtliche Prüfung. Wie der Wechsel praktisch abläuft, beschreibt unser Artikel Treuhänderwechsel ohne Chaos. Welche Warnsignale rechtliche Risiken bergen, finden Sie in unseren 7 Warnsignalen.
Der komplette Leitfaden im Überblick
Dieser Artikel ist Teil unserer umfassenden Themenserie zum Treuhänderwechsel. Im ultimativen Leitfaden zum Treuhänderwechsel in der Schweiz finden Sie alle 10 Beiträge auf einen Blick – von rechtlichen Grundlagen bis zur erfolgreichen Übergabe.
Fazit
Sie dürfen Ihren Treuhänder jederzeit wechseln – das Gesetz ist auf Ihrer Seite. Kündigungsfristen einhalten, Unterlagen einfordern, sauber abrechnen. Findea unterstützt Sie bei der vertraglichen Kündigung und sorgt für einen rechtssicheren Übergang.


