Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Der automatische Informationsaustausch – Teil 2: welche Informationen werden ausgetauscht und wozu?

Seit 2017 ermöglicht neues Schweizer Recht den globalen Standard des automatischen Informationsaustausches zur Steuerhinterziehungsbekämpfung. Es werden persönliche Daten und Kontoinformationen ausschließlich für steuerliche Zwecke ausgetauscht.
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Der automatische Informationsaustausch – Teil 1: was ist er und was wird damit bezweckt?

Der seit 2017 in der Schweiz gültige automatische Informationsaustausch soll globale Transparenz fördern und Steuerhinterziehung bekämpfen. Er basiert auf einem OECD-Musterabkommen von 2014 und gilt weltweit.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 3 Nachzahlungen

In der Schweiz können seit 2016 jährlich bis zu CHF 12'000 für berufsorientierte Bildung steuerlich abgezogen werden. Nachzahlungen entstehen, wenn der Arbeitgeber die Ausbildungskosten übernimmt und diese den Abzug überschreiten.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 2: Umschulungskosten

In der Schweiz sind bis zu CHF 12'000 an Umschulungskosten pro Steuerperiode abzugsfähig, unabhängig vom bestehenden Beruf. Umschulungen ermöglichen es, eine neue berufliche Qualifikation zu erlangen, die finanzielle Selbstständigkeit bei einer Vollzeitanstellung verspricht.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 1: Aus- und Weiterbildung

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 12'000 sind steuerlich abzugsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nur selbst getragene Kosten sind abziehbar, Arbeitgeberbeiträge zählen nicht dazu.
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Genussscheine - was sind sie und wozu dienen sie?

Genussscheine sichern verbundenen Personen wie früheren Kapitalbeteiligten bestimmte Vermögensrechte an einer AG, die im Statut festgelegt werden müssen. Sie berechtigen zu Anteilen am Gewinn, Liquidationsergebnis oder zu neuen Aktien, jedoch ohne Mitbestimmungsrecht.
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Partizipationsscheine - wie sie entstehen und welche Rechte sie vermitteln

Partizipationsscheine ermöglichen Aktiengesellschaften eine Alternative zur Aktienausgabe, da sie Eigenkapital ohne Stimmrecht bieten. Inhaber profitieren von Gewinn und Firmenwert, aber ohne Mitspracherecht.
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Die bedingte Kapitalerhöhung

Die bedingte Kapitalerhöhung erlaubt die Ausgabe neuer Aktien erst bei Options- oder Wandlungsrechten und benötigt dafür eine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung. Wandel- und Optionsanleihen bieten dem Inhaber eine Umwandlung in Aktien, beeinflussen so das Eigenkapital des Unternehmens.
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Die genehmigte Kapitalerhöhung

Die genehmigte Kapitalerhöhung ermöglicht dem Verwaltungsrat, schnell und flexibel Aktienkapital zu erhöhen, beschränkt jedoch auf maximal 50% des Bestands und zwei Jahre Dauer. Diese Regelung dient vor allem dem Erwerb von Beteiligungen und erfordert Änderungen an den Statuten.
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