Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 3 Nachzahlungen

Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 3 Nachzahlungen

In der Schweiz können seit 2016 jährlich bis zu CHF 12'000 für berufsorientierte Bildung steuerlich abgezogen werden. Nachzahlungen entstehen, wenn der Arbeitgeber die Ausbildungskosten übernimmt und diese den Abzug überschreiten.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 2: Umschulungskosten

Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 2: Umschulungskosten

In der Schweiz sind bis zu CHF 12'000 an Umschulungskosten pro Steuerperiode abzugsfähig, unabhängig vom bestehenden Beruf. Umschulungen ermöglichen es, eine neue berufliche Qualifikation zu erlangen, die finanzielle Selbstständigkeit bei einer Vollzeitanstellung verspricht.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 1: Aus- und Weiterbildung

Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 1: Aus- und Weiterbildung

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 12'000 sind steuerlich abzugsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nur selbst getragene Kosten sind abziehbar, Arbeitgeberbeiträge zählen nicht dazu.
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Genussscheine - was sind sie und wozu dienen sie?

Genussscheine - was sind sie und wozu dienen sie?

Genussscheine sichern verbundenen Personen wie früheren Kapitalbeteiligten bestimmte Vermögensrechte an einer AG, die im Statut festgelegt werden müssen. Sie berechtigen zu Anteilen am Gewinn, Liquidationsergebnis oder zu neuen Aktien, jedoch ohne Mitbestimmungsrecht.
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Partizipationsscheine - wie sie entstehen und welche Rechte sie vermitteln

Partizipationsscheine - wie sie entstehen und welche Rechte sie vermitteln

Partizipationsscheine ermöglichen Aktiengesellschaften eine Alternative zur Aktienausgabe, da sie Eigenkapital ohne Stimmrecht bieten. Inhaber profitieren von Gewinn und Firmenwert, aber ohne Mitspracherecht.
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Die bedingte Kapitalerhöhung

Die bedingte Kapitalerhöhung

Die bedingte Kapitalerhöhung erlaubt die Ausgabe neuer Aktien erst bei Options- oder Wandlungsrechten und benötigt dafür eine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung. Wandel- und Optionsanleihen bieten dem Inhaber eine Umwandlung in Aktien, beeinflussen so das Eigenkapital des Unternehmens.
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Die genehmigte Kapitalerhöhung

Die genehmigte Kapitalerhöhung

Die genehmigte Kapitalerhöhung ermöglicht dem Verwaltungsrat, schnell und flexibel Aktienkapital zu erhöhen, beschränkt jedoch auf maximal 50% des Bestands und zwei Jahre Dauer. Diese Regelung dient vor allem dem Erwerb von Beteiligungen und erfordert Änderungen an den Statuten.
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre an der Generalversammlung

Das Auskunftsrecht der Aktionäre an der Generalversammlung

Aktionäre haben laut Art. 697 OR ein unentziehbares Recht auf Auskunft über Geschäftsgang und Prüfungsergebnisse, jedoch mit Grenzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Recht hilft ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, kann jedoch bei Gefahr für sensible Unternehmensdaten eingeschränkt werden.
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Die Generalversammlung

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung als höchstes Organ einer AG wählt den Verwaltungsrat und entscheidet über die Jahresrechnung. Sie muss mindestens einmal jährlich vom Verwaltungsrat einberufen werden.
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