Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Option für die Versteuerung im Zusammenhang mit Immobilien

Das Schweizer Finanzdepartement veröffentlicht einen Entwurf, der die MWST-Option für Immobilienleistungen ändert, darunter neue Regeln für private Nutzung. Änderungen treten ab 1.1.2014 in Kraft und betreffen die Versteuerung und Abzugsfähigkeit verschiedener Immobilienleistungen.
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Ordentliche Revision - Unabhängigkeit der Revisionsstelle

Für eine ordentliche Revision muss die Revisionsstelle gemäß Art. 728 OR unabhängig sein, was u.a. keine Verwaltungsratsmitgliedschaft oder entscheidende Beteiligungen einschließt. Bei der eingeschränkten Revision sind trotz geringerer Anforderungen bestimmte Unabhängigkeitsaspekte gemäß Art. 729 OR noch zu wahren.
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Internes Kontrollsystem (IKS)

Ein internes Kontrollsystem (IKS) sorgt für effektive, effiziente und regelkonforme Abläufe und minimiert Fehler in Unternehmen. Es ist ein relativ neues Requisit im schweizerischen Obligationenrecht, getrieben durch frühere Finanzskandale.
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Die private Vorsorge in der Schweiz - die 3. Säule

Die Beiträge zur 3. Säule in der Schweizer Altersvorsorge sind freiwillig und bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Der maximale Beitrag ist abhängig davon, ob jemand einer Pensionskasse angehört oder nicht.
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Überschuldungsanzeige bei Kapitalgesellschaften

Die Überschuldungsanzeige ist erforderlich, wenn das Fremdkapital einer Kapitalgesellschaft nicht durch Aktiven gedeckt ist, und bei tieferer Bilanzdeckung sind Sanierungsmaßnahmen oder Richterbenachrichtigung notwendig. Ignoriert die Geschäftsleitung die Anzeigepflicht, kann dies zu Konkursverschleppung führen, wofür zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen.
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Sozialversicherungsbeiträge bei geringfügigen Löhnen

Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) müssen aus jedem Gehalt abgezogen werden; für einige gering verdienende Branchen gilt eine Ausnahme, wenn der Jahreslohn CHF 2'300 nicht überschreitet. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, wenn die Beschäftigten in bestimmten künstlerischen oder hauswirtschaftlichen Berufen arbeiten oder explizit auf die Beiträge verzichten.
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Welche Lohnabzüge müssen gemacht werden?

In der Schweiz werden Lohnabzüge für Sozialversicherungen je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, mit einer Gesamtbelastung von 12.5% des Lohns für Angestellte. Selbstständige zahlen je nach Einkommen bis zu 9.7% ihrer Bezüge allein.
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Verwertungsgesellschaften: Was ist deren Zweck?

Verwertungsgesellschaften schützen Urheberrechte durch Tarife, die von Nutzern erhoben und an Künstler gezahlt werden. Bei Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten Firmen Rechnungen, selbst bei potenzieller Nutzung.
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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz teilt sich Kosten hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Ausnahmen gelten für Landwirtschaft und Rentenalter. Beitragssatz ist bis 126'000 CHF Lohn 2.2%, maximal 2772 CHF.
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