Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Saldo- und Pauschalsteuersätze

Saldo- und Pauschalsteuersätze erleichtern die Steuerabrechnung in der Schweiz, indem Vorsteuern nicht separat ermittelt werden müssen. Voraussetzungen sind ein Jahresumsatz unter 5.02 Mio. CHF und eine Steuerlast unter 109'000 CHF.
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Mehrwertsteuer (MWST): Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt es Unternehmern, die bezahlte Mehrwertsteuer für Einkäufe von der geschuldeten Mehrwertsteuer auf Verkäufe abzuziehen. Dies reduziert die Steuerlast auf den tatsächlichen Mehrwert der verkauften Produkte.
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Aufbewahrungspflicht betreffend wichtiger Dokumente der Buchhaltung

Unternehmen im Handelsregister müssen Geschäftsbücher, Belege und Berichte 10 Jahre lang aufbewahren. Geschäftsbücher können auch elektronisch gespeichert werden, Berichte müssen unterschrieben sein.
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Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen in Fremdwährungen

Ab 01.01.2013 gelten neue ESTV-Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen in Fremdwährungen. Unverzinsliche oder schlecht verzinste Geldleistungen unterliegen einer 35% Verrechnungssteuer.
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Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse/Darlehen in CHF

Die ESTV hat neue Zinssätze für Darlehen/Vorschüsse in CHF ab 01.01.2013 festgelegt, darunter Mindestsätze von 1.50% und Höchstsätze bis 3.75%. Verrechnungssteuer betrifft unverzinsliche oder unzureichend verzinsliche Geldleistungen.
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Domizilservice Schweiz - Luzern

Findea AG hat in Luzern einen Domizilservice lanciert, der umfassende Leistungen wie Firmengründungsberatung und Verwaltungsaufgaben bietet. Dieser Dienst richtet sich an ausländische Kunden.
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Treuhänderin in Luzern - Findea AG eröffnet in Luzern eine neue Filiale

Findea AG eröffnet neue Filiale in Luzern, bietet umfassende Dienstleistungen wie Buchführung und Rechtsberatung an. Kontakt: Silvie Griss, Tel.: +41 (0) 41 267 09 10.
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Stille Reserven - Auflösung und gesetzliche Grundlagen

Die Auflösung von stillen Reserven in der Erfolgsrechnung führt zu überhöhtem Gewinn. Ihre Bildung ist in der Schweiz gesetzlich zulässig.
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Besonderheiten von stillen Reserven nach Schweizer Recht

Die willkürliche Bewertung stiller Reserven in der Schweiz widerspricht dem "true and fair view" Prinzip internationaler Standards wie IFRS und US GAAP. Stille Reserven dienen der Gewinnminimierung für Steuern und Dividenden, verändern aber die tatsächliche finanzielle Lage nicht.
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