Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften

Die Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften in der Schweiz erfolgt individuell auf Ebene der Gesellschafter, nicht der Gesellschaft selbst.

21
.
06
.
2013
Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften
Payroll Blog-Banner

Die Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften erfolgt nicht auf der Ebene der Gesellschaft sondern auf Ebene der Gesellschafter. Das Unternehmen als solches ist nicht steuerpflichtig.

Besteuerung von Einzel- und Personengesellschaften in der Schweiz

In der Schweiz werden die Einzel- und Personengesellschaften nicht direkt besteuert. Das heisst, dass Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften nicht als Unternehmen steuerpflichtig sind. Der Grund liegt darin, dass diese Gesesllschaften keine juristischen Personen sind. Steuerfrei bleiben diese Gesellschaften allerdings nicht. Die Besteuerung wird auf der Ebene der Gesellschafter, bzw. des Einzelunternehmers vorgenommen.

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern setzt sich das Einkommen aus sämtlichen Bezügen aus dem Unternehmen, wie Gewinn, Lohn oder Zins, und aus dem übrigen Einkommen zusammen. Dieses Einkommen muss die natürliche Person auf der Ebene des Bundes, des Kantons sowie der Gemeinde versteuern. Von Vorteil ist es allerdings, dass Gestehungskosten und mögliche Verluste die sich mit der Geschäftstätigkeit ergeben, mit dem Einkommen verrechnet werden können.

Anders sieht die Rechtslage beim Privat- und Geschäftsvermögen aus. Das Privat- und Geschäftsvermögen muss nur auf der Ebene des Kantons und der Gemeinde versteuert werden, nicht aber auf Ebene des Bundes.

Möglichkeiten zur Steueroptimierung

Um die Belastung durch Steuern gering zu halten, können verschiedene legale Massnahmen getroffen werden. So können Abschreibungen von den Einnahmen abgezogen werden. Dazu gibt es Abschreibungsvorschriften sowie die Möglichkeit unter anderem entweder degressiv oder linear abzuschreiben. Weiter kann das Warenlager bis zu einem gewissen Punkt abgeschrieben werden (sog. Warendrittel). Daneben können Rückstellungen für allfällige Risiken getätigt werden. Das Delkredere kann je nach Art der Forderung und Wahrscheinlichkeit der Bezahlung unterschiedlich hoch ausfallen. Zusätzlich sind die Regelungen der einzelnen Kantone zu beachten, welche zum Teil unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten vorsehen.

Wichtig: Beim Bund und in den Kantonen können geschäftsmässig begründete Verluste aus den letzten 7 Jahren abgezogen werden.

Payroll Blog-Banner