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Entrepreneurship

Hier finden Sie spannende Einblicke und Artikel zu Ihrem gewünschten Thema. Profitieren Sie von unserer Beratung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft – den Rest übernehmen wir für Sie.

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Übermässige Bindung von Aktionärsbindungsverträgen
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Übermässige Bindung von Aktionärsbindungsverträgen

Aktionärsbindungsverträge (ABV) regeln interne Vereinbarungen wie Stimmbindungen und Dividendenpolitik, oft unbefristet, was rechtliche Bedenken hinsichtlich übermäßiger Bindung aufwirft. Das Bundesgericht entschied, dass ein unkündbarer ABV die wirtschaftliche Freiheit zu sehr einschränken kann, insbesondere bei Nachfolgeregelungen.
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Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft
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Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft

Die geänderte Bankenverordnung, die am 1. August 2017 in Kraft tritt, erleichtert Fintechs den Markteintritt und stärkt den Finanzplatz Schweiz. Neue Regelungen erleichtern die Annahme und den Test von Publikumseinlagen bis zu CHF 1 Million ohne gewerbsmäßige Bewilligung.
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Die bedingte Kapitalerhöhung
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Die bedingte Kapitalerhöhung

Die bedingte Kapitalerhöhung erlaubt die Ausgabe neuer Aktien erst bei Options- oder Wandlungsrechten und benötigt dafür eine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung. Wandel- und Optionsanleihen bieten dem Inhaber eine Umwandlung in Aktien, beeinflussen so das Eigenkapital des Unternehmens.
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Die genehmigte Kapitalerhöhung
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Die genehmigte Kapitalerhöhung

Die genehmigte Kapitalerhöhung ermöglicht dem Verwaltungsrat, schnell und flexibel Aktienkapital zu erhöhen, beschränkt jedoch auf maximal 50% des Bestands und zwei Jahre Dauer. Diese Regelung dient vor allem dem Erwerb von Beteiligungen und erfordert Änderungen an den Statuten.
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre an der Generalversammlung
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre an der Generalversammlung

Aktionäre haben laut Art. 697 OR ein unentziehbares Recht auf Auskunft über Geschäftsgang und Prüfungsergebnisse, jedoch mit Grenzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Recht hilft ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, kann jedoch bei Gefahr für sensible Unternehmensdaten eingeschränkt werden.
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Die Generalversammlung
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Die Generalversammlung

Die Generalversammlung als höchstes Organ einer AG wählt den Verwaltungsrat und entscheidet über die Jahresrechnung. Sie muss mindestens einmal jährlich vom Verwaltungsrat einberufen werden.
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Erfolgsrechnung - Umsatzkostenverfahren
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Erfolgsrechnung - Umsatzkostenverfahren

Die Erfolgsrechnung zeigt die Finanzlage eines Unternehmens und kann mittels Umsatzkostenverfahren, das nur abgesetzte Mengen berücksichtigt, oder Gesamtkostenverfahren dargestellt werden. In der Schweiz können Unternehmen zwischen diesen Verfahren wählen, wobei das Umsatzkostenverfahren detaillierte Produktkosten benötigt und aufwendiger ist.
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Nachfolgeregelung
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Nachfolgeregelung

Die Nachfolgeplanung für KMU in der Schweiz sollte 7-10 Jahre vorher beginnen, um steuerliche und familienrechtliche Fragen zu klären. Beim Unternehmensverkauf ist die richtige Bewertung und Vorbereitung entscheidend für den Erfolg.
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Bestimmung der Eigenkapitalkosten anhand des CAPM
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Bestimmung der Eigenkapitalkosten anhand des CAPM

Fremdkapitalkosten basieren direkt auf Kreditgeberzinsen, Eigenkapitalkosten bedürfen jedoch einer Berechnung über das CAPM, welches den risikolosen Zinssatz, Marktrisikoprämie und unternehmensspezifisches Beta nutzt.
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