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Entrepreneurship
Hier finden Sie spannende Einblicke und Artikel zu Ihrem gewünschten Thema. Profitieren Sie von unserer Beratung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft – den Rest übernehmen wir für Sie.
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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Teil 3: Betriebswirtschaftliche Due Diligence
Die Business Due Diligence dient der Bewertung eines Unternehmens durch Analyse von Produkten, Markt und Geschäftsmodell. Sie ist für externe Käufe essentiell und sollte nicht nur auf bereitgestellten Daten basieren.
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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Teil 2: Finanzielle Due Diligence
Bei einem Unternehmenskauf ist die finanzielle Due Diligence essenziell, um die finanziellen Verhältnisse zu prüfen. Die Analyse beeinflusst maßgeblich die Kaufpreisverhandlungen und wird von Banken für Kreditentscheidungen benötigt.
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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Teil 1: Rechtliche Due Diligence
Due Diligence ist die tiefgehende Überprüfung eines zum Verkauf stehenden Unternehmens und beeinflusst den Preis sowie weitere Verkaufsbedingungen. Sie umfasst rechtliche, finanzielle und geschäftliche Aspekte und zieht oft Experten hinzu.
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Geschäftsführer/Verwaltungsrat von GmbH und AG in der Schweiz
Seit 2015 muss ein in der Schweiz ansässiger Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat eine Schweizer AG oder GmbH vertreten. Findea AG bietet mit ihrem Mandat die erforderliche lokale Vertretung.
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Übermässige Bindung von Aktionärsbindungsverträgen
Aktionärsbindungsverträge (ABV) regeln interne Vereinbarungen wie Stimmbindungen und Dividendenpolitik, oft unbefristet, was rechtliche Bedenken hinsichtlich übermäßiger Bindung aufwirft. Das Bundesgericht entschied, dass ein unkündbarer ABV die wirtschaftliche Freiheit zu sehr einschränken kann, insbesondere bei Nachfolgeregelungen.
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Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft
Die geänderte Bankenverordnung, die am 1. August 2017 in Kraft tritt, erleichtert Fintechs den Markteintritt und stärkt den Finanzplatz Schweiz. Neue Regelungen erleichtern die Annahme und den Test von Publikumseinlagen bis zu CHF 1 Million ohne gewerbsmäßige Bewilligung.
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Die bedingte Kapitalerhöhung
Die bedingte Kapitalerhöhung erlaubt die Ausgabe neuer Aktien erst bei Options- oder Wandlungsrechten und benötigt dafür eine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung. Wandel- und Optionsanleihen bieten dem Inhaber eine Umwandlung in Aktien, beeinflussen so das Eigenkapital des Unternehmens.
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Die genehmigte Kapitalerhöhung
Die genehmigte Kapitalerhöhung ermöglicht dem Verwaltungsrat, schnell und flexibel Aktienkapital zu erhöhen, beschränkt jedoch auf maximal 50% des Bestands und zwei Jahre Dauer. Diese Regelung dient vor allem dem Erwerb von Beteiligungen und erfordert Änderungen an den Statuten.
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre an der Generalversammlung
Aktionäre haben laut Art. 697 OR ein unentziehbares Recht auf Auskunft über Geschäftsgang und Prüfungsergebnisse, jedoch mit Grenzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses Recht hilft ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, kann jedoch bei Gefahr für sensible Unternehmensdaten eingeschränkt werden.
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