Was ist die Handänderungssteuer?
In der Schweiz fällt bei einem Grundstückerwerb eine kantonal geregelte Handänderungssteuer an, die administrative Kosten deckt.

Anlässlich eines Grundstückerwerbs wird in der Schweiz eine Abgabe, die sog. Handänderungssteuer, fällig. Die Abgabe ist kantonal geregelt und dient zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes.
Sowohl die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück als auch die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht gelten als steuerpflichtige Handänderung und sind somit im Rahmen der Handänderungssteuer abgabepflichtig.Die Abgabe ist kantonal geregelt und dient zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes. Im Kanton Bern herrscht ein Freibetrag von CHF 800‘000, während in Solothurn keine Steuer geschuldet wird, falls die Immobilie zur Eigennutzung dient. Die Kantone Zürich und Schwyz haben die Handänderungssteuer sogar ganz abgeschafft.Die Erhebung der Abgabe fällt grundsätzlich den Kantonen zu, welche diese Aufgaben aber den Gemeinden übertragen können. Die Kantone Freiburg und Waadt erlauben ihren Gemeinden darüber hinaus sogar noch einen zusätzlichen Steuerzuschlag zu erheben der bis zu 100% der Kantonssteuer betragen kann.Wie die Tarife ist auch der Träger der Abgabe von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen wird die Abgabe jedoch beim Erwerber erhoben.
Die Handänderungssteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grundstückgewinnsteuer, welche auf den Wertzuwachs einer veräusserten Liegenschaft geschuldet wird und in der Regel von der veräussernden Person übernommen wird.