Muss auf das Verwaltungsratshonorar Mehrwertsteuer entrichtet werden?
Verwaltungsratshonorare sind gemäß Art. 18 Abs. 2 lit. J MWSTG von der Mehrwertsteuer befreit und somit ähnlich einer Lohnauszahlung zu behandeln.

Verwaltungsratshonorare sind gemäß Art. 18 Abs. 2 lit. J MWSTG von der Mehrwertsteuer befreit und somit ähnlich einer Lohnauszahlung zu behandeln.
