Muss auf das Verwaltungsratshonorar Mehrwertsteuer entrichtet werden?
Verwaltungsratshonorare sind gemäß Art. 18 Abs. 2 lit. J MWSTG von der Mehrwertsteuer befreit und somit ähnlich einer Lohnauszahlung zu behandeln.
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2013

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Auf dem Verwaltungsratshonorar muss gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. J MWSTG keine Mehrwertsteuer (MwSt.) entrichtet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass auf das Verwaltungsratshonorar keine Mehrwertsteuer entrichtet werden muss, ist das Honorar mit einer Lohnauszahlung gleichzusetzen.
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