Steuerbare Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Erfahren Sie, wie sich ordentliche und außerordentliche Erträge auf den steuerbaren Gewinn selbständiger Erwerbstätigkeit auswirken.
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Steuerbare Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit setzen sich aus den ordentlichen und den ausserordentlichen Erträgen der Unternehmung zusammen. Diese Einkünfte bestimmen massgeblich den Gewinn der Unternehmung, welcher dann der Einkommenssteuer beim Geschäftsinhaber untersteht (Art. 18 Abs. 1 DBG).
Die ordentlichen Erträge
Zu den ordentlichen Unternehmenserträgen zählen alle Erlöse, die sich aus der unternehmerischen Geschäftstätigkeit ergeben. Dazu zählen vor allem die Erträge aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Zu den ordentlichen Einkünften zählen auch neutrale und übrige Erlöse wie Vermögenserträge aus Geschäftsvermögen (z.B. Mietertrag aus einer Geschäftsliegenschaft). Bei Immobilienhändlern rechnet man auch die Grundstückgewinne zu den ordentlichen Erträgen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Die ausserordentlichen Erträge
Das Gesetz bestimmt, dass auch alle ausserordentlichen Erträge zum steuerbaren Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gezählt wird (Art. 18 Abs. 2 DBG). Diese Erträge stammen nicht aus der unternehmerischen Tätigkeit, sondern aus: