Was gehört alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand?

Die Definition von geschäftsmäßig begründetem Aufwand umfasst notwendige Ausgaben zur Erzielung des Bruttogewinns, inklusive Personal- und Betriebskosten.

Was gehört alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand?
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Aus den Steuergesetzen ergibt sich keine allgemeine Definition was alles zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehört. Deshalb wird der geschäftsmässig begründete Aufwand umschrieben als Gesamtheit der Ausgaben die zur Erzielung des Bruttogewinns notwendig sind.

Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Beispiele für geschäftsmässig begründeten Aufwand stellen folgende Ausgaben dar:

       
       
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