Unser Blog

Wir bieten Einblicke und Ratschläge zu unternehmensrelevanten Themen wie Buchhaltungspraktiken und Steueroptimierung. Unsere Spezialist:innen teilen hier ihre Erfahrungen und Lösungen für finanzielle und unternehmerische Herausforderungen.

Eingeschränkte Revision - Voraussetzungen an die Revisionsstelle

Schweizer KMU nutzen Revisionsstellen häufig für Fragen zu Rechnungslegung und Steuern; die Vorschriften zur Unabhängigkeit sind bei eingeschränkter Revision lockerer. Die Art der Revision hängt von Bilanzsumme und Umsatz ab und bestimmt, ob ein Revisionsexperte oder Revisor benötigt wird.
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ESTV-SuisseTax – Die elektronische MWST-Abrechnung

SuisseTax erleichtert die MWST-Abrechnung für Unternehmen durch elektronische Einreichung und Verwaltungsfunktionen. Neue Nutzer können sich online registrieren und benötigen eine Autorisierung.
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Sozialversicherung für Selbstständige

Selbstständige in der Schweiz sind den Sozialversicherungen unterstellt, je nach Arbeits- und Wohnort sowie Staatsbürgerschaft in der Schweiz, EFTA oder EU. Verschiedene Fälle regeln die Versicherungspflicht und Ausnahmen können bei den Sozialversicherungsbehörden erfragt werden.
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AHV/IV/EO-Beitragssätze - Änderungen per 01.01.2016

Ab 1. Januar 2016 sinkt der EO-Beitragssatz von 0,5% auf 0,45%, wodurch Arbeitgeber/-nehmer zusammen 10,25% zahlen. Selbständige zahlen neu 9,65% an AHV/IV/EO.
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Entsendung von Arbeitnehmern seitens ausländischer Arbeitgeber

Ausländische Arbeitnehmer aus EU-17/EFTA und EU-8 Staaten sind ab dem ersten Tag in bestimmten Branchen meldepflichtig, bei Überschreitung von 90 Tagen immer bewilligungspflichtig. Arbeitnehmer aus EU-2 und Drittstaaten unterliegen ab dem ersten Tag in spezifischen Branchen einer Bewilligungspflicht.
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Abzüge für Krankheits- und Unfallkosten

Krankheits- und Unfallkosten können von der Steuer abgezogen werden, abzüglich eines Selbstbehalts und nicht übernommener Beträge. Belege und eine Kostenzusammenstellung sind zur Abzugsgeltendmachung nötig.
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Melde- und Bewilligungspflicht von Ausländern

Die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern erfordert, abhängig von der Herkunft, eine Melde- oder Bewilligungspflicht. Arbeitseinsätze müssen mindestens 8 Tage vorher gemeldet werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.
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Versicherungsunterstellung der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in der Schweiz unterliegen dem schweizerischen Sozialversicherungssystem, das von Arbeitsort und Staatsbürgerschaft abhängt. Spezialfälle wie Entsendungen bleiben ihrer Heimat-Sozialversicherung zugeordnet.
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Quellensteuerpflicht für Ausländer

In der Schweiz wird die Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber eingezogen, wenn der Arbeitnehmer ausländisch und ohne festen Wohnsitz im Land ist. Verschiedene Arbeitnehmertypen wie Künstler oder Geschäftsleiter aus dem Ausland sind davon betroffen.
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