Die Emissionsabgabe wird vorerst nicht abgeschafft
Erfahren Sie, wann die Emissionsabgabe in der Schweiz erhoben wird und warum ihre Abschaffung auf Eis liegt.

In der Schweiz wird auf die Ausgabe von Beteiligungsrechten die sog. Emissionsabgabe erhoben. Lesen Sie in unserem Beitrag in welchen Fällen eine Abgabe geschuldet wird und weshalb die Abschaffung vorläufig sistiert wurde.
Stempelsteuer auf Eigenkapital
Die Emissionsabgabe gehört zu den Stempelabgaben und wird auf inländische Beteiligungsrechte erhoben. Die Abgabe erfasst Aktien von AGs und Kommandit-AGs, Stammeinlagen von GmbHs, Genossenschaftsanteile sowie Genuss- und Partizipationsscheine. Ebenfalls erfasst werden Zuschüsse von Gesellschaftern oder Genossenschaftern ohne entsprechende Gegenleistung und ohne die Erhöhung des im Handelsregister eingetragenen Gesellschafts- bzw. Genossenschaftskapitals. Ausserdem wird die Abgabe auch beim Handwechsel der Mehrheit von Beteiligungsrechten bei einer wirtschaftlich liquidierten oder in liquide Form gebrachten Gesellschaft geschuldet.Die Abgabe beträgt 1,0% der Beteiligungsrechte, wobei für Gründungen und Kapitalerhöhungen eine Freigrenze von 1 Million Franken herrscht. Erfolgt die Emission von Beteiligungsrechten im Zusammenhang einer Fusion, Umwandlung oder Spaltung oder geschieht sie infolge einer Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft in die Schweiz, wird keine Abgabe geschuldet.
Abschaffung der Emissionsabgabe
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III war u.a. die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital geplant. Die Vorlage zur Reform wurde vom Nationalrat Mitte März mit einer beträchtlichen Zustimmung an den Ständerat zurückgereicht. Die Streichung der Emissionsabgabe wurde dabei jedoch vorläufig sistiert. Einerseits sei die Angelegenheit derzeit nicht prioritär genug und andererseits wolle man die Bundesfinanzen nicht überstrapazieren, lautete die Begründung. Beim Bund würde die Abschaffung der Emissionsabgabe kurzfristig Steuerausfälle in der Höhe von knapp 230 Millionen Franken verursachen.
Die Befürworter argumentieren, dass durch eine Abschaffung der Wirtschaftsstandort Schweiz langfristig gestärkt werden würde. Einerseits hätten heute grosse Unternehmen, welche sich über ausländische Töchter finanzieren, Vorteile gegenüber Schweizer KMU, die aufgrund der Emissionsabgabe mehr für neues Eigenkapital bezahlen müssen. Ausserdem werde durch die Abgabe auf Eigenkapital die Aufnahme von Fremdkapital (Verschuldung) gefördert, was dem volkswirtschaftlichen Interesse an stabilen Unternehmen widerspricht.