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Steuern

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Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft der Steuervorlage 17 fest
Steuervorlage 17

Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft der Steuervorlage 17 fest

Bundesrat legt nach Vernehmlassung Eckwerte für Steuervorlage 17 fest, darunter obligatorische Patentboxen und erhöhter Kantonsanteil an Bundessteuer. Zeitplan sieht Ausarbeitung bis Ende März und mögliche Umsetzung Anfang 2019 vor.
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 3: Bewertung der Einzelfälle bei Put-Optionen
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 3: Bewertung der Einzelfälle bei Put-Optionen

Die steuerliche Behandlung von unentgeltlich oder unterwertig ausgegebenen Put-Optionen hängt davon ab, ob sie im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung stehen. Sind spezifische Kriterien erfüllt, bleiben diese Transaktionen steuerneutral, andernfalls können Steuerfolgen entstehen.
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen

Bei Kapitalerhöhungen führt die unentgeltliche oder unterwertige Ausgabe von Call-Optionen steuerlich zu keinen Folgen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ohne Kapitalerhöhung ist die Differenz zwischen Ausgabe- und Marktpreis der Optionen steuerbar.
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 1: Grundlagen
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Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 1: Grundlagen

Aktionärsoptionen, die kostenlos oder unter Verkehrswert abgegeben werden, ziehen steuerliche Folgen nach sich, welche von der rechtlichen Natur und Ausgestaltung der Optionen abhängen. Der Empfänger muss die durch Vergünstigungen entstehenden geldwerten Vorteile versteuern.
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Neue Freigrenze für juristische Personen mit ideellem Zweck bei der direkten Bundessteuer
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Neue Freigrenze für juristische Personen mit ideellem Zweck bei der direkten Bundessteuer

Seit 1. Januar 2018 sind Gewinne von juristischen Personen mit ideellem Zweck bis CHF 20'000 für die direkte Bundessteuer freigestellt; kantonale Steuern bleiben unberührt. Ein ideeller Zweck umfasst Tätigkeiten wie politische, religiöse oder künstlerische Zwecke, andere nicht-kommerzielle Ziele.
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Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und selbstständige Erwerbstätigkeit
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Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und selbstständige Erwerbstätigkeit

Kapitalgewinn aus Privatvermögen ist in der Schweiz steuerfrei, sofern er durch normale Vermögensverwaltung entsteht; wird er aber als selbständige Erwerbstätigkeit betrachtet, ist der Gewinn zu versteuern. Die Kriterien für eine selbstständige Erwerbstätigkeit beinhalten unter anderem eigenes Risiko, systematisches Vorgehen und Erzielungsabsicht von Gewinn.
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Möglichkeiten für Arbeitgeber und Selbstständige
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Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Möglichkeiten für Arbeitgeber und Selbstständige

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können steuerlich abgezogen werden, sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern und Selbstständigen. Die Schweiz fördert dies aktiv durch entsprechende gesetzliche Regelungen im DBG.
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Steuerliche Bewertung von Startups
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Steuerliche Bewertung von Startups

Der Bundesrat prüft Vorschläge zur Anpassung der Vermögensbewertung nichtkotierter Unternehmen, um Härtefällen bei Start-ups entgegenzuwirken. Vorgeschlagen wird auch eine flexible Handhabung der Verlustverrechnungszeiträume für Start-ups.
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Besteuerung von Kryptowährungen
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Besteuerung von Kryptowährungen

Kryptowährungen, wie Bitcoin, gewinnen an Alltagsrelevanz und ihre Besteuerung in der Schweiz ähnelt der von Fremdwährungen. Ihre Volatilität und verschiedene Handelskurse erschweren jedoch die steuerliche Bewertung.
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