Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen

Teil 2 unserer Serie zur Besteuerung von Aktionärsoptionen erkundet die steuerlichen Auswirkungen von Call-Optionen bei Kapitalerhöhungen.

Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen
Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026

Erhalten Aktionäre unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Aktionärsoptionen, führt dies zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Teil 1 dieser Beitragsserie hat die Grundlagen erläutert. Dieser zweite Beitrag betrachtet die konkrete steuerliche Bewertung bei Call-Optionen.

Ausgabe von Call-Optionen bei Kapitalerhöhung

Werde aufgrund einer Kapitalerhöhung oder eines Generalversammlungs-Beschlusses über die Erhöhung des Aktienkapitals unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Call-Optionen ausgegeben, so bleibt dies ohne Folgen in Bezug auf die Verrechnungssteuer und Direkte Bundessteuer, wenn:

Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026Findea Spring 2026