Gründung mit Sacheinlage: Was Sie in der Schweiz beachten müssen
Sacheinlagen nutzen bestehende Werte für die Unternehmensgründung. Sie sparen Liquidität, bergen aber Bewertungs- und Haftungsrisiken und erfordern rechtliche Präzision.
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Was ist eine Gründung mit Sacheinlage?
Bei einer Gründung mit Sacheinlage wird das Stamm- oder Aktienkapital nicht in Form von Geld eingebracht, sondern durch andere Vermögenswerte – sogenannte Sacheinlagen. Dazu zählen beispielsweise:
- Maschinen und Fahrzeuge
- IT-Infrastruktur oder Büroausstattung
- Immaterialgüterrechte (z. B. Patente, Markenrechte)
- Beteiligungen an anderen Unternehmen
- Forderungen oder bestehende Aktiven aus Einzelunternehmen
Diese Form der Kapitaleinlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn Gründer:innen bereits betriebliche Vermögenswerte besitzen, die sie in die neue Gesellschaft einbringen möchten.
Voraussetzungen für eine Sacheinlagegründung
Die Einbringung von Sachwerten ist gesetzlich erlaubt, erfordert aber besondere Formalitäten. Zu beachten sind insbesondere:
1. Sacheinlagevertrag
Ein schriftlicher Vertrag regelt, welche Vermögenswerte eingebracht werden, welchen Wert sie haben und wer die Einbringung leistet. Dieser Vertrag ist zwingend und wird von der Urkundsperson beurkundet.
2. Gründungsbericht
Der Gründungsbericht dokumentiert, dass die eingebrachten Sachwerte für die Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll und gleichwertig zum festgelegten Kapitalbetrag sind.
3. Prüfungsbestätigung durch eine Revisionsstelle
Eine zugelassene Revisionsstelle muss die Werthaltigkeit der Sacheinlage prüfen und schriftlich bestätigen, dass die Bewertung korrekt ist.
4. Eintragung im Handelsregister
Die Sacheinlage und deren Bewertung müssen transparent im Handelsregisterauszug offengelegt werden.
Vorteile der Gründung mit Sacheinlage
- Keine Liquiditätsbelastung durch Bareinzahlung
- Bestehende Werte werden wirtschaftlich genutzt
- Flexibilität für Gründer:innen, die bereits betriebliche Mittel besitzen
Risiken und Herausforderungen
Trotz ihrer Vorteile ist die Gründung mit Sacheinlage nicht immer die einfachere Lösung. Typische Risiken:
- Bewertungsunsicherheit: Der Wert von eingebrachten Vermögenswerten kann von Dritten angezweifelt werden
- Steuerliche Fragen: Je nach Art der Einlage können steuerrechtliche Konsequenzen (z. B. Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer) entstehen
- Haftung: Gründer:innen haften dafür, dass die eingebrachten Sachwerte dem angegebenen Wert entsprechen
- Mehraufwand bei der Gründung: Die zusätzlichen Dokumente erhöhen die Komplexität und die Kosten der Gründung
Beispiel: Gründung einer GmbH mit eingebrachtem Geschäftsfahrzeug
Ein:e Gründer:in bringt bei der Gründung ihrer GmbH ein Firmenfahrzeug mit einem Marktwert von CHF 20’000 als Sacheinlage ein. Der Betrag wird auf das Stammkapital angerechnet. Dafür braucht es:
- einen schriftlichen Sacheinlagevertrag
- eine Bewertung durch eine Fachperson oder die Revisionsstelle
- eine notarielle Beurkundung
- die Offenlegung im Handelsregister (inkl. Beschreibung des Fahrzeugs und dessen Wert)
Wann ist eine Sacheinlagegründung sinnvoll?
Eine Gründung mit Sacheinlage kann sich lohnen, wenn:
- keine liquiden Mittel vorhanden sind, aber betriebliche Werte bestehen
- Vermögenswerte ohnehin für die Tätigkeit der Gesellschaft benötigt werden
- eine Umwandlung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine GmbH/AG geplant ist
Fazit: Sacheinlagegründungen bieten Chancen – erfordern aber Präzision
Die Gründung mit Sacheinlage ist eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer:innen in der Schweiz, insbesondere wenn bereits betriebliche Ressourcen vorhanden sind. Damit sie reibungslos gelingt, ist jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung aller formalen Anforderungen notwendig.
Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich bei der Gründung mit Sacheinlage unbedingt von einer erfahrenen Treuhandstelle oder Rechtsberatung begleiten – so vermeiden Sie Fehler und sichern sich rechtlich ab.
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