Melde- und Bewilligungspflicht von Ausländern
Die Einstellung ausländischer Mitarbeiter in der Schweiz erfordert spezifische Melde- und Bewilligungspflichten, abhängig von deren Herkunft.
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Bei der Anstellung von Ausländern sind bestimmte Melde- sowie Bewilligungspflichten einzuhalten. Je nach Herkunft des Arbeitnehmers ist eine Meldung ausreichend oder ist eine zusätzliche Bewilligung der zuständigen Behörde notwendig.
In jedem Fall kann die Tätigkeit erst nach Meldung bzw. nach der stattgegebenen Bewilligung aufgenommen werden. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen ist zudem die Meldung, mindestens 8 Tage vor dem Arbeitseinsatz zu erstatten.
Grundsätzlich kann bei den Arbeitnehmern zwischen der Herkunft unterschieden werden: